
Berliner Mietendeckel teuer gescheitert
Bundesverfassungsgericht kassiert Landesgesetz zum Mietpreisrecht
Was ist passiert?
Berlin (BE). Am 15.4.2021 hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zum „Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung in Berlin“ veröffentlicht. Das im Volksmund „Mietendeckel“ genannte Landesgesetz mit der sperrigen Abkürzung „MietenWoG Bln“ war im Februar 2020 in Kraft getreten und vom obersten deutschen Gericht für unvereinbar mit dem Grundgesetz und damit für nichtig erklärt worden.
Im Kern hat das Bundesverfassungsgericht bei seiner Entscheidung die Zuständigkeit des Landesgesetzgebers verneint. Da der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abschließend geregelt habe, sei aufgrund der Sperrwirkung des Bundesrechts für die Gesetzgebungsbefugnis der Länder kein Raum.
Mit dem Landesgesetz sollten in Berlin Mieten für ungebundenen Wohnraum für eine Geltungsdauer von 5 Jahren auf dem Niveau von Juni 2019 eingefroren und auf bestimmte Mietobergrenzen gedeckelt werden. Laut Gesetzesbegründung ist in Berlin die Hauptursache für den angespannten Wohnungsmarkt mit stetig steigenden Mieten die steigende Nachfrage nach Wohnraum.
Diese habe bislang nicht durch Wohnungsneubau gedeckt werden können. Die mietpreisrechtlichen Bestimmungen des BGB allein hätten sich nicht als hinreichend wirksam erwiesen.
In den Medien war die seinerzeit zuständige Senatorin mit der Empfehlung zitiert worden, Mieter sollten das gesparte Geld zurücklegen, bis die Gültigkeit des Mietendeckels geklärt ist. Man betrete juristisches Neuland.
Wie teuer kam das verfassungswidrige Mietendeckelexperiment die Steuerzahler eigentlich schon zu stehen? Zu den Kosten teilte der Berliner Senat dem Abgeordnetenhaus die bisherige Summe von 4.739.421 Euro mit. Davon entfielen mehr als 3,5 Mio. Euro auf das Jahr 2020 und bisher knapp 1,2 Mio. auf das Jahr 2021. Die Endabrechnung steht noch aus.
Die Abgeordnetenhausdrucksachen informieren auch über die Zusammensetzung der Kosten: Für Gutachten wurden mehr als 35.000 Euro ausgegeben, für Informationsmaßnahmen und Agenturleistungen fielen 2020 mehr als 211.000 Euro und 2021 bisher rund 50.000 Euro an. Knapp 15.000 Euro kostete die Programmierung eines Mietendeckelrechners, die Übersetzung in 10 Fremdsprachen machte 2.500 Euro aus. Anwaltskosten für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht seien bisher in Höhe von fast 185.000 Euro angefallen. Der Löwenanteil entfällt allerdings mit mehr als 3 Mio. Euro auf die Bearbeitungskosten durch die landeseigene Investitionsbank Berlin. Zudem seien Kosten von fast 1 Mio. Euro für 49 befristete Beschäftigungsverhältnisse bei der Senatsverwaltung angefallen. Weitere Kosten für noch nicht beendete Verfahren aufgrund des „MietenWoG Bln“ stünden noch aus. In den Bezirken seien zusätzlich 29 Beschäftigungspositionen zu Kosten von mehr als 600.000 Euro besetzt worden.
Foto: Steffen Bernitz

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Die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern ist für Juristen keineswegs Neuland. Landesgesetzgeber und -regierung sollten die staatlichen „Spielregeln“ des Grundgesetzes beherrschen.
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Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Krankenkassenbeiträge als zusätzliche Einkommensbesteuerung
Neben der Besteuerung des Einkommens durch die Einkommensteuer werden bei der Berechnung der Krankenkassenbeiträge auch weitere Einkünfte bis zum Erreichen des Höchstbetrages einbezogen. Einkünfte darüber bleiben dann unberücksichtigt, die "großen" Einkünfte werden also davon befreit.
Die Berechnung ist sehr kompliziert und kaum nachvollziehbar.
Die Krankenkassen verlangen zwingend die Vorlage des letzten Steuerbescheides. Gesetzliche Renten und einige andere Einkünfte werden den Finanzämtern direkt gemeldet und im gleichen Jahr berücksichtigt, andere Einkünfte (aus Kapitalvermögen, Mieteinnahmen) jedoch erst später berücksichtigt,
Gesetzliche Renten werden mit einem geringen Unterschied zur Steuererklärung angesetzt, weil die Rentenerhöhungen traditionell nicht zum 1. Januar, sondern zum 1. Juli erfolgen.
Gibt es zu diesem Thema Informationen vom BdSt ?
Sehr geehrter Herr Beißwenger,
danke für Ihre Frage. Da diese nicht so ganz direkt etwas mit dem Mietendeckel zutun hat, schlage ich vor, dass Sie mich einmal anrufen, damit wir klären können, was Sie da ganz genau wissen möchten: 030-79010714.
Viele Grüße
Alexander Kraus
Vorstandsvorsitzender Bund der Steuerzahler Berlin e.V.