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  • user
    Beißwenger, Karl-Heinz 05/04/2022 um 10:31
    Krankenkassenbeiträge als zusätzliche Einkommensbesteuerung Neben der Besteuerung des Einkommens durch die Einkommensteuer werden bei der Berechnung der Krankenkassenbeiträge auch weitere Einkünfte bis zum Erreichen des Höchstbetrages einbezogen. Einkünfte darüber bleiben dann unberücksichtigt, die "großen" Einkünfte werden also davon befreit. Die Berechnung ist sehr kompliziert und kaum nachvollziehbar. Die Krankenkassen verlangen zwingend die Vorlage des letzten Steuerbescheides. Gesetzliche Renten und einige andere Einkünfte werden den Finanzämtern direkt gemeldet und im gleichen Jahr berücksichtigt, andere Einkünfte (aus Kapitalvermögen, Mieteinnahmen) jedoch erst später berücksichtigt, Gesetzliche Renten werden mit einem geringen Unterschied zur Steuererklärung angesetzt, weil die Rentenerhöhungen traditionell nicht zum 1. Januar, sondern zum 1. Juli erfolgen. Gibt es zu diesem Thema Informationen vom BdSt ?
    • user
      Alexander Kraus 05/04/2022 um 15:19
      Sehr geehrter Herr Beißwenger, danke für Ihre Frage. Da diese nicht so ganz direkt etwas mit dem Mietendeckel zutun hat, schlage ich vor, dass Sie mich einmal anrufen, damit wir klären können, was Sie da ganz genau wissen möchten: 030-79010714. Viele Grüße Alexander Kraus Vorstandsvorsitzender Bund der Steuerzahler Berlin e.V.