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  • Niedersachsen
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19.10.2022

Außer Spesen nichts gewesen

Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge wird für Springe zum Verlustgeschäft

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Was ist passiert?

Springe (NI). Seit dem 1. April 2017 erlaubt das Land Niedersachsen seinen Kommunen, Straßenausbaubeiträge auch in Form wiederkehrender Beiträge zu erheben. Anders als bei den einmaligen Straßenausbaubeiträgen werden hier nicht mehr nur die unmittelbar von einer einzelnen Ausbaumaßnahme betroffenen Grundstückseigentümer zur Kasse gebeten, sondern es werden größere Abrechnungseinheiten gebildet, die in der Regel aus mehreren Straßen oder ganzen Ortschaften bestehen.

Die Kosten sämtlicher in der jeweiligen Einheit durchzuführenden Ausbaumaßnahmen werden über mehrere Jahre auf alle in dieser Einheit ansässigen Grundstückseigentümer verteilt. Die Idee dahinter: Statt einer großen leistet der Einzelne viele kleine Beitragszahlungen. Die Zahllast soll dadurch erträglicher werden.

Niedersachsenweit wurden diese wiederkehrenden Beiträge allerdings kaum angewandt. Neben Springe gab es nur eine weitere Gemeinde, die bereit war, diese Beiträge einzuführen – und das aus gutem Grund: Sie sind extrem verwaltungsaufwendig und dazu äußerst streitanfällig. Die Springer Stadtverwaltung warnte die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker ausdrücklich und empfahl stattdessen, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten. Die Ratsmehrheit ließ sich jedoch nicht überzeugen und beschloss im Juni 2018 die rückwirkende Einführung der wiederkehrenden Beiträge zum 1. Januar 2018. Das Unheil nahm seinen Lauf.

Wie befürchtet, gingen Tausende Widersprüche von Grundstückseigentümern ein, die für das Jahr 2018 einen Beitragsbescheid erhalten hatten. Obwohl bis zu drei Vollzeitkräfte mit der Beitragserhebung betraut waren, kam es zu einem derart großen Bearbeitungsstau, dass die Stadt für die Folgejahre 2019 bis 2022 darauf verzichtete, Beitragsbescheide zu verschicken.

Außerdem fand sich die Stadt vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht wieder, nachdem ein Eigentümer Normenkontrollklage eingereicht hatte – Springe unterlag und musste die Beitragssatzung anpassen.

Wegen all dieser Querelen konnte die Stadt seit 2018 lediglich Beitragseinnahmen von 800.000 Euro erzielen. Und selbst diese sieht die Stadt wegen der zahlreich anhängigen Widersprüche keinesfalls als gesichert an. Im Sommer 2022 zog die Stadtpolitik schließlich die Reißleine und beschloss neben der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge auch gleich die Rückzahlung bereits bezahlter Beiträge. Straßenbaumaßnahmen sollen künftig anderweitig finanziert werden.

Diese späte Einsicht bedeutet allerdings auch, dass sämtliche in Zusammenhang mit der Beitragsumstellung ausgegebenen Gelder endgültig verloren sind. Die Stadt hat, wie sie angibt, u. a. für externe Berater, Gerichts- und Prozesskosten und Verwaltungspersonal rund 1,1 Mio. Euro ausgegeben. Geld, das besser für konkrete Straßensanierungen eingesetzt worden wäre.

Foto: Jan Vermöhlen

Alternative Investition

1,1 Mio. Euro würden ausreichen, um die allgemeine Unterhaltung der Straßen, Plätze und Wege in Springe rund zweieinhalb Jahre lang zu sichern.

Der Bund der Steuerzahler fordert

Die Finanzierung von Gemeindestraßen sollte nicht einseitig den Grundstückseigentümern auferlegt werden – weder durch einmalige noch wiederkehrende Straßenausbaubeiträge. Die Straßen werden schließlich von allen Bürgern genutzt und sollten daher von der Allgemeinheit finanziert werden. Das hätten die Springer Kommunalpolitiker früher erkennen müssen.

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Autor des Artikels

Jan Vermöhlen

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