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Bemerkungen :

  • user
    Ingo Richter 05/09/2022 um 17:26

    Die unter der Überschrift

    „Was ist passiert?“

    dargestellten Informationen waren schon zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels nicht mehr aktuell.

    Anfang Mai 2022 fanden Anhörungen zu den Einwendungen zur Brücke im Zuge des Planfeststellungsverfahrens statt.

    Zu diesem Zeitpunkt lagen bereits Risikoanalysen mit einer Kostenannahme für die Brücke in Höhe von 53.226.458,06 € vor.

    Quelle:

    ( https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/bugarisikoanalyse102.pdf )

    Die Zahlen geben jedoch keine Auskunft auf welcher Grundlage sie beruhen.

    Es ist auch nicht erkennbar ob damit alle Kosten gemeint sind, z.B. ob die zusätzlichen Planungskosten und zusätzlichen Planstellen der Stadt für die Planungsbegleitung enthalten sind.

    Eine nachvollziehbare Kostenschätzung, Kostenberechnung fehlt vollständig.

    file:///C:/Users/ingo.richter/Downloads/bugarisikoanalyse100.pdf

    https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Zwischen-Aster-und-Desaster-die-BUGA-2025-in-Rostock-,dskbuga100.html

    Die Bugabrücke ist aus meiner Sicht ein Projekt dass keinesfalls realisiert werden darf, da:

    - die Herstellung der Brück einer energetischen Nachhaltigkeit zuwiederlaufen würde,

    - alle folgenden Generationen den Verlust der wertvollen, ohnehin knappen nutzbaren, einzigartigen innerstädtischen Wasserfläche unwiederbringlich hinnehmen müsste

    - die endgültige Kostenentwicklung nicht absehbar ist

    - die Sinnhaftigkeit, selbst im Planfeststellungsverfahren, mit diversen Allgemeinplätzen und Phrasen, jedoch nicht mit nachvollziehbaren Fakten bewiesen werden sollte, die die Sinnhaftigkeit des Unterfangens stichhaltig begründen kann

    - ein Ausgleich der Interessen der Betroffenen, im Zuge des Planfeststellungsverfahrens nicht einmal angestrebt, geschweige denn erreicht wurde

    Damit wird der ureigenste Sinn des Planfestsellungsverfahrens misachtet, eine mögliche Plangenehmigung wäre aus meiner Sicht damit rechtlich nicht zulässig.

    Ingo Richter, Bürger der Stadt Rostock und Betroffener

  • user
    Talukan, Sabine 13/07/2022 um 10:28

    Kann leider nichts spenden.Bin noch nicht reich.Wenn ich was erben sollte, gerne.Diplombetriebswirtin