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19.10.2022

1 Mio. Euro in der Elbe versenkt

Aus dem Bauch heraus entschieden – und 1 Mio. Euro versenkt

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Was ist passiert?

Hamburg. Obwohl sich die Stadt Hamburg das kostenstabile Bauen auf die Fahnen geschrieben hat, gibt es immer wieder Beispiele, bei denen gegen dieses Prinzip verstoßen wird.  

Ursprünglich sollten Barkassen nur den vorderen Bereich des Baakenhafens bis zur Brücke „Baakenhafen Mitte“ befahren und dort wenden. Um im Baakenhafen nördlich einer künstlich aufgeschütteten Spiel- und Freizeitinsel eine für Barkassen ausreichende Durchfahrtsbreite herzustellen, wurden in der Schifffahrtsrinne zwischen 2014 und 2018 Unterwasserspundwände verbaut. Allerdings geht aus den Bau- und Kostenunterlagen und den Projektunterlagen nicht hervor, warum der Barkassenbetrieb bis in den hinteren Bereich ermöglicht wurde und ob sich dazu Barkassenbetreiber geäußert haben. Die HafenCity Hamburg GmbH (HCH), die zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt Hamburg ist und für die daher die Grundsätze des sogenannten kostenstabilen Bauens gilt, erklärt auf Nachfrage lediglich, dass es unerheblich sei, ob bzw. ab wann die Befahrbarkeit des östlichen Hafenbeckens vorgesehen gewesen sei. Die Nutzung beschränke sich nicht auf den Barkassenverkehr, sondern sei u. a. auch für wasserseitige bauliche Unterhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen durch Spezialgerät erforderlich. Sie habe daher keinen Anlass für Recherchen bei den Barkassenbetreibern gesehen.

Zu einer anderen Einschätzung kam dagegen der Hamburger Rechnungshof: Sowohl Wasserfahrzeuge als auch Barkassen hätten den östlichen Baakenhafen auch ohne den kostenaufwendigen Ausbau nutzen können. Die Mehrkosten für den Ausbau würden mindestens 1 Mio. Euro betragen, so der Rechnungshof. Dem widerspricht die HCH: Sie gibt als zusätzliche Kosten lediglich 300.000 Euro an. Ursprünglich hatte die HCH allerdings selbst mit Mehrkosten in Höhe von 1,4 Mio. Euro gerechnet.

Foto: Sascha Mummenhoff

Der Bund der Steuerzahler kritisiert

Die HCH ist als öffentliches Unternehmen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet. Dies ist in diesem Fall nicht geschehen. Offenbar aus dem Bauch heraus wurde eine deutlich kostenintensivere Maßnahme gewählt.

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Autor des Artikels

Sascha Mummenhoff

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