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  • Hamburg
  • Nachlese
17.10.2023

Jetzt ist es offiziell: „Rote Freundschaft“ kostet den Steuerzahler 649.500 Euro

Nach Streit um Start-up-Förderung: Schlussrechnung liegt vor

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Was ist passiert?

Hamburg. Zur Stärkung innovativer Finanzfirmen hatte die Stadt Hamburg Mitte 2021 den Auftrag für einen sogenannten Fintech-Accelerator an ein Unternehmen der Stadt vergeben. Ohne Ausschreibung. Pikant außerdem: Den Auftrag bekam ein Unternehmer, der Parteifreund von Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) ist. Kritik an dem vermeintlichen Politik-Filz wies der Senator mit der Begründung zurück, dass für das Projekt Corona-Mittel genutzt werden sollten, die dem Finanzsenator zufolge nur kurzfristig zur Verfügung standen. Insofern sei Eile geboten gewesen und deshalb auf eine Ausschreibung verzichtet worden. Insgesamt ging es um 18 Mio. Euro: Zusätzlich zu den 9 Mio. Euro Steuergeld sollten weitere 9 Mio. Euro aus der Wirtschaft eingeworben werden. Davon sollten 1,3 Mio. Euro als Honorar an das Hamburger Unternehmen fließen.

Das beauftragte Unternehmen soll allerdings bereits seit Sommer 2020 an diesem Projekt gearbeitet haben – ohne Auftrag, ohne Vertrag und ohne Ausschreibung. Erst ein Jahr später – im Juli 2021 – teilte die Finanzbehörde dann in einer „Ex-ante-Bekanntmachung“ mit, dass man das Projekt ohne Ausschreibung vergeben wolle. Nun nahmen die EU-Kommission und der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags den Fall genauer unter die Lupe – laut Medienbericht kritisierte die EU-Kommission massiv: „In dem dargelegten Fall ist es nicht ersichtlich, weshalb es nur einen bestimmten Anbieter geben könne, der die gewünschte Leistung erbringen kann.“

Im Januar 2022 einigten sich beide Seiten schließlich darauf, den Aufbau des Accelerators nicht weiter zu verfolgen. Offizieller Grund: Wegen der öffentlichen Debatte würden die privaten Kofinanzierungsmittel wohl nicht mehr zusammenkommen. Daraufhin forderte die Firma des Parteifreundes die Erstattung ihrer Kosten. Das Unternehmen berief sich dabei auf einen inzwischen bestehenden Vertrag, sodass ihm inzwischen die volle Vergütung plus Schadenersatz zustehe. Die Finanz­behörde ging von einer niedrigeren Summe aus, woraufhin das Unternehmen ankündigte, die Stadt zu verklagen. Am Ende einigten sich beide Parteien darauf, ein Schieds­gericht einzuschalten, das eine Zahlung von 350.000 bis 400.000 Euro für angemessen hielt. Auf Basis dieses Schiedsspruchs wurde der Schadenersatz auf 370.000 Euro festgesetzt. Kosten von weiteren 55.000 Euro entstanden der Finanzbehörde bei Werbemaßnahmen für den Accelerator sowie für das Schiedsgericht. Hinzu kommen noch Rechtsberatungskosten in Höhe von 224.000 Euro. Unterm Strich zahlt der Steuer­zahler also 649.500 Euro für – nichts.

Um den Finanzstandort Hamburg zu stärken, wurde im Juni 2023 mit einem Unternehmen eine Public-Private-Partnership gegründet – eine Neuauflage des ursprünglich geplanten Fintech-Accelerators. Da Finanzbehörde, Handelskammer und Finanzplatz ein solches Projekt nun allein angehen wollen, stellt sich allerdings die Frage, warum man anfangs überhaupt auf externe Berater gesetzt hat.

Foto: Sascha Mummenhoff

Der Bund der Steuerzahler fordert

Der Fall zeigt, dass das Einhalten gesetzlicher Vorgaben auch überwacht werden muss. Der finanzielle Verlust der Stadt Hamburg ist gravierend und der Imageschaden beträchtlich.

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Autor des Artikels

Sascha Mummenhoff

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