Sie kommen als großzügige Unterstützung daher, als politisches Bekenntnis zu wichtigen Zielen, als Rettungsanker für klamme Kommunen: die vielen Tausend Förderprogramme, über die Bund, Länder und EU jedes Jahr Milliarden Euro verteilen. Es geht um Geld für Infrastruktur, Klimaschutz, Bildung, Digitalisierung und vieles mehr. Kaum ein politisches Vorhaben scheint heute ohne ein eigenes Förderprogramm auszukommen. Doch was auf den ersten Blick wie ein Segen wirkt, zeigt sich bei genauerem Hinsehen als System mit erheblichen Schwachstellen. Häufig sind Förderprogramme vergiftete Geschenke, sie sind teuer – nicht nur für die Empfänger, die Anträge stellen, Nachweise erbringen und Auflagen erfüllen müssen, sondern auch für die Steuerzahler, die das Ganze finanzieren. Und: Ob das Geld tatsächlich dort ankommt, wo es gebraucht wird, und ob es dort wirklich etwas bewirkt – das weiß im deutschen Fördersystem oft niemand so genau.

Tausende Förderprogramme: Wer bekommt was, warum und wie viel?

Die Förderdatenbank des Bundes listete im Juli 2026 fast 2.500 verschiedene Programme auf, wobei die Länder als Fördergeber 1.809 Programme anbieten, der Bund knapp 600 und die EU mehr als 50 Programme (siehe Abb. 1). Insgesamt ist sehr viel Geld im Umlauf – wie viel genau, diese Frage ist ungleich schwerer zu beantworten als die nach der Zahl der Programme. „Eine Übersicht der für diese Förderprogramme bereits verausgabten und noch erforderlichen Haushaltsmittel existiert nicht." Das stellte der Bundesrechnungshof in einem Bericht in Bezug auf die zumeist wuchtigen Bundesförderprogramme recht ernüchternd fest und ging behelfsweise, nach Angaben des Subventionsberichts des Bundes, für 2024 von einem mittleren zweistelligen Milliardenbetrag aus.

Abb. 1: Förderprogramme nach Fördergeber: Land (1.809), Bund (591), EU (51) – 74 %, 24 %, 2 % (Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (Stand Juli 2026))

Das Bundeswirtschaftsministerium sah sich als Betreiber der Förderdatenbank auf Anfrage des BdSt nicht in der Lage, ein Gesamtvolumen zu nennen. Und auch das Bundesfinanzministerium teilte auf Anfrage des BdSt mit, dass weder das Gesamtvolumen noch der prozentuale Anteil der Bundesförderungen für Kommunen erfasst wird und dass eine entsprechende Darstellung im Haushalt auch gar nicht vorgesehen ist. Etwas zugespitzt scheint die politische Devise zu sein: Man will gar nicht so genau wissen, wie viel Geld über Förderprogramme wohin fließt. Nur in absoluten Zahlen ist bekannt, für welche Bereiche EU, Bund und Länder wie viele Förderprogramme aufgelegt haben (siehe Abb. 2).

Abb. 2: Förderprogramme von EU, Bund und Ländern nach Förderbereich: Infrastruktur 487, Unternehmensfinanzierung 423, Gesundheit und Soziales 419, Forschung/Innovation (themenspez.) 319, Aus- und Weiterbildung 305, Umwelt und Naturschutz 298, Landwirtschaft und ländl. Entwicklung 281, Existenzgründung und -festigung 254, Energieeffizienz und erneuerbare Energien 239, Mobilität 211, Forschung und Innovation (themenoffen) 207, Kultur, Medien, Sport 205, Regionalförderung 173, Digitalisierung 171, Wohnungsbau und Modernisierung 170, Arbeit 139, Smart Cities und Regionen 138, Beratung 122, Frauenförderung 98, Städtebau und Stadterneuerung 96, Außenwirtschaft 48, Messen und Ausstellungen 19, Coronahilfen 2. (Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (Stand Juli 2026))

Ein erheblicher Anteil des Geldes im „Fördersystem" fließt zu den Kommunen: An Kommunen bzw. kommunale öffentliche Einrichtungen als Förderberechtigte richten sich knapp 900 Programme. Was genau wird gefördert? Mit Abstand die meisten Förderprogramme für Kommunen, nämlich 370 Stück, gibt es im Bereich „Infrastruktur". Es folgen die Bereiche „Gesundheit und Soziales" mit 204 Programmen und „Umwelt- und Naturschutz" mit 180. Weitere Bereiche sind u. a. „Mobilität", „Cities und Regionen" und „Regionalförderung". Die thematische Bandbreite ist riesig, die Ausgestaltung, Gesamtvolumina und individuellen Förderhöhen der einzelnen Programme ebenfalls.

Was können Förderprogramme leisten?

Mit Förderprogrammen setzt die Politik programmatische Akzente und lenkt Verhaltensweisen von Privatleuten, Unternehmen und Kommunen, etwa in Richtung Klimaschutz, Digitalisierung oder energetische Sanierung. Die Umsetzung der vereinbarten Ziele aus einem Koalitionsvertrag scheint ohne Förderprogramme genauso wenig denkbar wie ohne Subventionen und Zuwendungen, sei es an Unternehmen, Privatleute oder öffentliche Einrichtungen.

Eine logische Folge ist, dass jede Bundes- oder Landesregierung mit Förderprogrammen Steuergeld in jeweils andere bzw. neue Schwerpunkte investieren will und auch kann. Unabhängig von der jeweiligen parteipolitischen Ausrichtung wird dieses Geld auf der Empfängerseite, vor allem in den Kommunen, dringend gebraucht und fest eingeplant. Genau deshalb sind Kommunen für Förderangebote besonders empfänglich – ihre Haushaltslage lässt ihnen oftmals keine andere Wahl. Schließlich sind die Haushaltsdefizite der Kommunen zuletzt rasant gewachsen: 

Nach dem bislang größten Minus von 24,8 Milliarden Euro im Jahr 2024 ist das Defizit 2025 weiter gestiegen und beträgt nun 31,9 Milliarden Euro.

Damit verbunden wächst auch der kommunale Schuldenberg. Laut KfW-Kommunalpanel, das einmal jährlich die Finanzlage der Kommunen analysiert, hat gleichzeitig der Investitionsrückstand 2025 ein neues Rekordhoch von 231,2 Mrd. Euro erreicht. Es ist offenkundig, dass sich hier – einfach gesagt – die steigende Verschuldung nicht in wachsenden Investitionen widerspiegelt, zumal der Bund immer stärker konsumtive Ausgaben von Ländern und Kommunen fördert (siehe Abb. 3).

Abb. 3: Zweckgebundene Zuweisungen des Bundes an Länder und Kommunen für laufende Konsumausgaben und Investitionen, in Mrd. Euro, Jahre 2001, 2006, 2011, 2016, 2021, 2026. (Quelle: Haushaltspläne des Bundes (Gruppierungsübersicht, Soll-Werte))

Die kommunalen Haushalte stehen also unter Druck, die Zukunftsaussichten sind düster. Für die kommenden Jahre rechnen neun von zehn Kommunen mit einer weiteren Verschlechterung der Situation, und das trotz erheblicher zusätzlicher Bundesmittel aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität" sowie dem „Klima- und Transformationsfonds". Besonders der Unterhalt kommunaler Infrastruktur, allen voran Schulen und Straßen, wird für die Kommunen so zur großen Herausforderung. So ist auch Infrastruktur – kaum überraschend – der Bereich, für den Bund und Länder den Kommunen mit Abstand die meisten Förderprogramme anbieten. Ebenfalls verwundert es vor diesem Hintergrund nicht, dass im Jahr 2025 rund 21 Prozent der kommunalen Investitionen über Förderprogramme finanziert wurden und 88 Prozent der Kommunen angeben, dass sie grundsätzlich Fördermittel zur Finanzierung ihrer Investitionen nutzen, so das KfW-Kommunalpanel.

Aus Sicht der Politik ist ein wichtiges Argument für die Förderprogramme genau diese Lenkungswirkung: Das Geld wird so eben nicht pauschal und quasi zur „freien Verfügung" bereitgestellt, sondern streng zweckgebunden. Indem die Geldgeber den Förderzweck definieren und die Durchführung der Projekte mit Auflagen und Richtlinien versehen, wird die Erfüllung der Förderziele überprüfbar. Für die Steuerzahler hat diese Zweckbindung jedoch auch Nachteile, denn falls überhaupt die Mittelverwendung ausreichend kontrolliert wird, erfordert diese Kontrolle ein hohes Maß an bürokratischer Komplexität auf allen Seiten.

Jedoch ergibt sich für die Politik ein angenehmer Nebeneffekt: Sie kann sehr klar kommunizieren, welche Summe mit welcher Absicht für welchen Bereich vom Staat bereitgestellt wurde. Nicht umsonst ist die pressewirksame Übergabe von Förderschecks aus dem politischen Alltag von Regierungsvertretern, Wahlkreisabgeordneten und kommunalen Verantwortlichen kaum wegzudenken. Vor laufender Kamera wird aus einer abstrakten Haushaltsposition ein greifbares Versprechen, das sich zumindest politisch meist auszahlt. Ob sich ein Förderprogramm auch aus Sicht der Steuerzahler lohnt, steht dabei auf einem anderen Blatt. Wenn Investitionsentscheidungen zu „politisch" werden, wenn es allzu sehr darum geht, bei Eröffnungen rote Schleifen durchzuschneiden, dann ist auch der Steuergeldverschwendung Tür und Tor geöffnet, denn das politische Bedürfnis ist oftmals mit dem konkreten Bedarf vor Ort nicht deckungsgleich. Dieses immanente Problem kritisiert der BdSt immer wieder, jedes Schwarzbuch enthält entsprechende Fallbeispiele.

Wo stoßen Förderprogramme an Grenzen?

Bund und Länder geben den Kommunen per Förderprogrammen Geld für wichtige Aufgaben – diese Praxis klingt zunächst nach einer Win-win-Lösung. Doch es handelt sich zu oft um vergiftete Geschenke. Wo liegen also die Grenzen des Fördermittelsystems?

Die wahrscheinlich größte Schwachstelle von Förderprogrammen ist systemimmanent und daher nur ganz schwer zu beheben: Weil niemand auf die zuvor beschriebene, sehr effektive politische Lenkungswirkung verzichten will, legt jede neue Regierung ebensolche Förderprogramme auf, um eigene Schwerpunkte und Ziele umzusetzen. Leider werden im Gegenzug bereits vorhandene Programme selten abgeschafft oder vorzeitig beendet. Auf Anfrage des Bundes der Steuerzahler im Frühjahr 2026 teilten mehrere Bundesministerien mit, dass seit Antritt der neuen Bundesregierung im Mai 2025 keine kommunalrelevanten Förderprogramme planmäßig ausgelaufen oder außerplanmäßig beendet worden seien. Jedes Ministerium hat also in der Regel nur die eigenen Förderprogramme im Blick und pflegt entsprechend eigene Verwaltungsstrukturen. So bleiben mögliche Synergien ungenutzt, und Chancen auf ein sparsames Management werden vertan.

Aufgrund dieser Dynamik ist mit den Jahren ein immer dichteres Geflecht aus Förderprogrammen entstanden, teils mit sich widersprechenden oder überlappenden Programmzielen.

Seit Antritt der neuen Bundesregierung im Mai 2025 sind keine Förderprogramme außerplanmäßig beendet worden.

Eines von vielen Beispielen für die Widersprüchlichkeit von Förderprogrammen findet sich in Sachsen-Anhalt. Dort hat das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) die Herausnahme von Waldflächen aus der forstwirtschaftlichen Nutzung zugunsten der Wildnisentwicklung gefördert (Seite 36). Gleichzeitig unterstützt es über andere Programme die forstwirtschaftliche Nutzung von Holz. So verfolgt das Projekt „InnovationsHub Zukunft Holz & Klima" die Ziele, den Ausbau der Wertschöpfungskette Forst-Holz, die Entwicklung neuer Holzprodukte und die Erschließung zusätzlicher Absatzmärkte zu fördern. Es werden auf Bundesebene konträre politische Ziele subventioniert. Scheinbar sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr, in Deutschland ist ein Förderdschungel ohne Durchblick entstanden. Es gibt zu viele Förderprogramme mit zu wenig Struktur und unklarem Gesamtziel.

Selbst innerhalb der Bundesregierung kann dieses Dickicht aus Förderprogrammen kaum gelichtet werden. Dies liegt auch am sogenannten Ressortprinzip. Das führt dazu, dass nicht nur jedes Ministerium bemüht ist, möglichst viele eigene programmatische Schwerpunkte zu setzen, sondern innerhalb der Häuser bis auf Referatsebene teils erbittert um Förderzuständigkeiten und Gelder für die jeweils eigenen Programme gekämpft wird. 

Exkurs

Wenn die linke Hand nicht weiß, was die rechte fördert: Wasserstoff-Müllwagen ohne Tankstelle

Förderprogramme, die nicht aufeinander abgestimmt sind, können nicht nur wirkungslos sein, sie können sogar aktiv Schaden anrichten. Ein besonders anschauliches Beispiel liefert die Förderung wasserstoffbetriebener Nutzfahrzeuge in mehreren nordrhein-westfälischen Kommunen. Was als Beitrag zur Verkehrswende gedacht war, entpuppte sich als teures Lehrstück über die Folgen unkoordinierter Förderpolitik.

Bielefeld: Sieben Müllwagen, keine Tankstelle

Seit Ende 2023 verfügt die Stadt Bielefeld über sieben Wasserstoff-Müllwagen im Wert von 7,5 Millionen Euro, gefördert vom Bundesverkehrsministerium mit knapp fünf Millionen Euro. Klingt nach einer Erfolgsgeschichte der Verkehrswende. Doch der Umweltbetrieb der Stadt wollte auch eine eigene Tankstelle bauen, dieser Förderantrag wurde aber abgelehnt. Ein zweiter Antrag im Rahmen der Initiative „HyDrive OWL" scheiterte ebenfalls. Ein privater Tankstellenbetreiber, der parallel konkrete Planungen aufgenommen hatte, revidierte seine Investitionsentscheidung im Sommer 2025 endgültig.

Die Folge: Die Müllwagen fuhren mehr als zwei Jahre ein- bis zweimal die Woche zum Tanken nach Rheda-Wiedenbrück, also 70 Kilometer hin und zurück. Dann schloss auch diese Tankstelle. Kurioserweise gab es bereits seit 2021 eine Wasserstofftankstelle in Bielefeld, jedoch nur für die Stadtbusse. Die Müllfahrzeuge durften dort also nicht tanken. Erstens war die Technik auf 350 Bar ausgelegt, die Müllwagen benötigten 700 Bar. Zweitens waren die Förderbedingungen eindeutig: Die zu 90 Prozent geförderte Bustankstelle durfte ausschließlich von Bussen genutzt werden. Jahrelange Verhandlungen mit dem Landesministerium folgten.

Ende April 2026 kam die erlösende Nachricht: Die Müllwagen dürfen jetzt nach einer technischen Anpassung an der Bustankstelle tanken – allerdings mussten die Stadtwerke dafür Fördermittel zurückzahlen. Die Pointe: Die Stadt Bielefeld hat nun entschieden, die Wasserstoff-Müllwagen mittelfristig durch batterieelektrische Fahrzeuge zu ersetzen. Der Aufbau der entsprechenden Ladeinfrastruktur ist bis Ende 2027 geplant.

Kein Einzelfall

Solche Fehlschläge durch starre, undurchdachte und nicht aufeinander abgestimmte Förderprogramme sind leider kein Einzelfall. So erwarb Kamp-Lintfort im Herbst 2024 mit Fördermitteln einen Wasserstoff-PKW und zwei Wasserstoff-Müllwagen und fuhr bis Oktober 2025 zweimal pro Woche 25 Kilometer zum Tanken nach Duisburg. Die Stadt musste schließlich eine eigene Tankstelle für 332.480 Euro selbst finanzieren. In Duisburg wiederum wurde die mit 625.000 Euro aus einem europäischen Förderprogramm errichtete private Wasserstofftankstelle Ende 2025 geschlossen, sodass die sieben wiederum aus Bundesmitteln geförderten Müllfahrzeuge plötzlich ohne Versorgung dastanden. Dortmund hatte fünf geförderte Wasserstoff-PKW angeschafft und verkaufte vier davon 2024, das letzte Fahrzeug 2025, nachdem die lokale Tankstelle bereits Ende 2023 geschlossen hatte. Zuvor mussten die Fahrzeuge wochenlang in Herten – 70 Kilometer entfernt – betankt werden.

Das strukturelle Problem

Das Bundesverkehrsministerium verteidigte die Förderpraxis mit dem Argument, es habe sich um die Erprobung einer innovativen Technologie unter realen Bedingungen gehandelt. Das mag sein. Doch die Steuerzahler finanzieren keine innovative Forschung, wenn geförderte Fahrzeuge mangels Tankstelle jahrelang sinnlos durch die Gegend fahren oder gleich wieder verkauft werden müssen. Wenn überhaupt, dann handelt es sich hier um ein Forschungslabor in Sachen realen Irrsinns auf Steuerzahlerkosten.

Diese Fälle zeigen exemplarisch, wie sich die fehlende Abstimmung zwischen verschiedenen Fördergebern – der EU, dem Bund und den Ländern – auswirkt. Da Förderprogramme für Fahrzeuge und Förderprogramme für Infrastruktur aus unterschiedlichen Töpfen, mit unterschiedlichen Richtlinien und ohne jede Abstimmung aufgelegt wurden, kam es zur Steuergeldverschwendung in Millionenhöhe.

„Förderpolitik ist häufig die politische Spielwiese der einzelnen Abteilungen im Kampf um die eigene Daseinsberechtigung – ohne Transparenz und ohne Wirkungskontrolle."

Dr. Gisela Meister-Scheufelen, ehemalige Vorsitzende des Normenkontrollrats Baden-Württemberg

Der Nationale Normenkontrollrat als unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung bekräftigte in seinem Jahresbericht 2025, dass das „Förderwesen" zu den Verwaltungsleistungen gehöre, die sich für eine intelligente Bündelung von Zuständigkeiten besonders anbieten, und mahnte eine grundlegende Neuordnung der Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen an.

Inzwischen wird der blühende Förderdschungel auch auf der Empfängerseite als problematisch angesehen. Das schier unüberschaubare Angebot an Programmen und der enorme bürokratische Aufwand, der mit den Antragsverfahren einhergeht, wird von den Kommunen scharf kritisiert. „Der Förderdschungel muss gelichtet werden", forderte bereits der Deutsche Städte- und Gemeindebund und erklärte, es sei nötig, „dass die bestehenden Förderprogramme neu ausgerichtet und leichter zugänglich gemacht, aufeinander abgestimmt und besser verzahnt werden".

Einige Kommunen verzichten daher lieber ganz auf Fördermittel, weil der damit verbundene Aufwand zu groß ist, wie die KfW in ihrem Kommunalpanel 2024 analysiert hat. Dies kommt einem Versagen des Fördersystems gleich. Abseits der Frage, wie sinnvoll so manche steuergeldfinanzierte Förderung wirklich ist, braucht es daher einen Systemwechsel und einen damit einhergehenden Bürokratieabbau, so wie es der BdSt immer wieder angemahnt hat.

Jedoch ist auch der vollständige Verzicht auf Zweckbindung keine Lösung. Das würde bedeuten, dass das Geld ohne weitere Zielüberprüfung schlimmstenfalls „versickern" kann. Doch die Alternative – weniger Programme, mehr Zweckbindung, bessere Koordination – ist leichter gefordert als umgesetzt. Denn in der Praxis ist das Förderwesen selten eine einfache Angelegenheit. EU, Bund, Länder und Kommunen finanzieren gemeinsam durch „Mischfinanzierungen". Und hier findet sich die nächste Problematik.

„Mischfinanzierungen" – gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht

Beispielhaft kann eine „Mischfinanzierung" so aussehen: Der Bund stellt Mittel bereit, das Land kofinanziert und die Kommune setzt um. Natürlich haben alle drei Ebenen dabei eigene Vorstellungen, Auflagen und Kontrollmechanismen. Das Grundgesetz setzt diesem Prinzip zwar enge Grenzen, denn Bund und Länder sollen ihre Haushalte grundsätzlich getrennt führen.

Doch in der Praxis hat sich über Finanzhilfen, Investitionsprogramme und Sondervermögen ein dichtes Geflecht gemeinsamer Finanzierungen entwickelt, das die ursprüngliche Trennlinie zwischen den Haushalten weitgehend verwischt hat. Für die Steuerzahler bedeutet das zunächst einmal: Ihr Geld fließt durch mehrere Hände, bevor es am Ende als Förderung ankommt. Auf jedem dieser Wege entstehen hohe Verwaltungskosten und ein hoher Abstimmungsaufwand, also finanzielle Reibungsverluste.

Exkurs

Das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität" (SVIK): Investitionsschub oder Verschiebebahnhof?

500 Milliarden Euro kreditfinanzierter Spielraum bis 2036: Mit dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität" hat die schwarz-rote Bundesregierung ein finanzpolitisches Instrument von historischer Dimension geschaffen. Das übergeordnete Ziel ist, das mittelfristige Wirtschaftswachstum sowie die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch die mit dem SVIK geschaffene Planungssicherheit für Investitionsmaßnahmen in den kommenden Jahren zu stärken.

Diese schuldenfinanzierte Modernisierung der maroden Infrastruktur ist mit sehr großen Erwartungen verbunden und ebenso mit weitreichenden fiskalischen Konsequenzen für kommende Generationen. Daher muss das SVIK zur langfristigen Stärkung des Wachstumspotenzials führen, alles andere wäre fatal.

So lautet die entscheidende Frage nicht mehr, ob Investitionen in öffentliche Infrastruktur notwendig sind, sondern ob die konkrete Mittelverwendung des SVIK tatsächlich zusätzliche, wachstumswirksame Investitionen hervorbringt oder ob der Sonderschuldentopf vor allem haushaltspolitische Verschiebebahnhöfe ermöglicht, bestehende Aufgaben aus den Kernhaushalten auslagert und kurzfristige Sonderwünsche finanziert.

Konstruktionsfehler und Zweckentfremdung

Der BdSt hat früh vor diesem Szenario gewarnt und bislang sind die Anzeichen eher beunruhigend. Im März 2026 bestätigte eine Analyse des DSi (Deutsches Steuerzahlerinstitut des BdSt), dass das gesetzlich verankerte Zusätzlichkeitskriterium des Sondervermögens in der Praxis weitgehend ausgehöhlt wird. Bereinigt man die Investitionsausgabenquote um verzerrende Sondereffekte, würde der Bund im gesamten Finanzplanungszeitraum bis 2030 das Zusätzlichkeitskriterium in keinem einzigen Jahr erfüllen. Mehrere Wirtschaftsforschungsinstitute bestätigen in quantitativen Untersuchungen, dass bisher ein Großteil der geplanten SVIK-Ausgaben nicht zusätzlich erfolgte, sondern lediglich Ausgaben ersetzt wurden, die sonst aus dem Kernhaushalt geflossen wären. Auch der Bundesrechnungshof und der Sachverständigenrat kommen zu ähnlichen Einschätzungen.

Was bedeutet das jedoch qualitativ? Damit hat sich der BdSt intensiv beschäftigt. Besonders pikant: Für den Länder- und Kommunalanteil von 100 Milliarden Euro gilt das Zusätzlichkeitskriterium gar nicht. Die Länder haben damit faktisch einen Freibrief, den Sonderschuldentopf als Verschiebebahnhof zu nutzen. Es werden Projekte finanziert, die weder investiv sind noch nachhaltige Wachstumseffekte entfalten. Konkrete Beispiele liefert ein erster Ländervergleich des DSi:

Niedersachsen plant 800 Millionen Euro für Schüler-Tablets, Sachsen Mittel für die Olympiabewerbung, das Saarland 113 Millionen Euro für Schwimmbadsanierungen und Berlin möchte fast eine Milliarde Euro für die Pflanzung von 600.000 Stadtbäumen aufwenden. Skurrile Auswüchse einer Förderlogik, die den Begriff „Investition" kreativ auslegt.

SVIK löst das Grundproblem nicht

Notwendige Infrastrukturinvestitionen sind zu begrüßen, die mangelnde Zieldisziplin bei der Mittelverwendung ist hingegen – auch im Hinblick auf die Generationengerechtigkeit – verantwortungslos. Der BdSt hat stets kritisiert, dass Milliardenbeträge bereits bewilligt wurden, ohne dass die Politik zuvor die nötigen strukturellen Weichenstellungen eingeleitet hat. Viel Geld ersetzt eben keine Strukturreformen.

Auch wenn der Staat über schuldenfinanzierte Finanzmittel bisher unbekannter Dimension verfügt, behindern strukturelle Probleme einen effizienten Mittelabfluss. Das KfW-Kommunalpanel 2025 warnte bereits vorausschauend: „Auch wenn das Sondervermögen Infrastruktur einen Beitrag zur Stärkung von Investitionen leisten kann, so wird es nicht die strukturelle Schieflage der Kommunalfinanzen lösen. Um diese Probleme nicht noch weiter zu verschärfen, ist daher eine möglichst schlanke Gestaltung der Mittelvergabe essenziell."

Hinzu kommen die Investitionsfolgekosten, die mit jeder Investition einhergehen. Diese Kosten sind unvermeidbar, werden jedoch häufig nicht ausreichend bei Investitionsentscheidungen berücksichtigt, wie das Schwarzbuch 2025/26 aufzeigte. Problematisch wird es, wenn schuldenfinanziert Ausgaben getätigt werden, die am Ziel des SVIK vorbeigehen. Wenn beispielsweise Tablets gekauft werden, fallen künftig Betriebskosten an, die aus den laufenden Haushalten zu finanzieren sind. Zur Frage nach der Zweckentfremdung gesellt sich so die Frage nach der Berücksichtigung der Investitionsfolgekosten. Es droht eine doppelte Last für kommende Steuerzahlergenerationen.

Unklare Verantwortlichkeiten und überzogene Vorstellungen

Wenn mehrere staatliche Ebenen gemeinsam finanzieren, stellt sich unweigerlich die Frage der Verantwortlichkeiten für Planung, Umsetzung, Kontrolle und auch für das Scheitern eines Förderprojekts. Oft ist das Ergebnis eine Verantwortungsdiffusion. Wenn also ein Projekt schiefläuft, verweisen Bund, Land und Kommune gerne gegenseitig auf die jeweils andere Ebene. Der Steuerzahler zahlt jedoch immer, auch wenn sich niemand zuständig fühlt.

Auch verleiten Förderprogramme dazu, Projekte größer zu planen als nötig. Der Grund liegt in der Förderlogik selbst – wer Fördermittel beantragt, denkt nicht zuerst daran, was das Projekt kosten darf, sondern was der Fördertopf hergibt. Hinzu kommt aus kommunaler Sicht: Eigenanteile werden oft als lästige Pflicht empfunden, die es zu minimieren gilt. Das Ergebnis sind Projekte, deren Dimensionierung sich weniger am tatsächlichen Bedarf orientiert als an der maximalen Ausschöpfung verfügbarer Fördermittel.

Eines von vielen Beispielen dafür findet sich dieses Jahr in Mannheim – und im Schwarzbuch (Seite 26). Dort wurde mit hundertprozentiger Förderung durch den Bund für 9,2 Mio. Euro eine einzigartige Holzbrücke gebaut, die zu den teuersten in ganz Deutschland gehört – ohne Eigenbeteiligung der Stadt.

Ein weiterer, skurriler Fall findet sich in Bremerhaven. Dort sollte nach der Havarie des denkmalgeschützten Holzsegelschiffs „Seute Deern" ein millionenteurer Stahlnachbau eines anderen Schiffs aus Fördermitteln des Bundes finanziert werden. Stadt und Land wollten sich an diesem Projekt nicht finanziell beteiligen, waren aber dennoch zuerst interessiert an der hundertprozentigen Bundesförderung. Schließlich entschied man sich vor Ort dennoch gegen das Projekt, auch aufgrund der erwartbaren hohen Investitionsfolgekosten für die Stadtverwaltung. Der BdSt hatte über Jahre hinweg vor diesem unwirtschaftlichen Projekt gewarnt, die Absage ist ein Erfolg für die Steuerzahler (Seite 180)!

Falsche Anreize und Mitnahmeeffekte

Förderprogramme setzen eben nicht immer die richtigen Anreize. Ein verbreitetes Phänomen sind sogenannte Mitnahmeeffekte: Projekte, die auch ohne Förderung realisiert worden wären, werden nachträglich förderfähig gemacht oder von vornherein so geplant, dass sie in ein bestehendes Förderprogramm passen, unabhängig davon, ob das der sinnvollste Ansatz wäre. Aus Sicht des Empfängers ist dies rationales Verhalten. Aus Sicht des Steuerzahlers ist es hingegen eindeutig Verschwendung.

Besonders problematisch ist dieses Phänomen, wenn der eigentliche Investitionsbedarf einer Kommune gar nicht mit den verfügbaren Förderprogrammen übereinstimmt. Dann werden vor Ort nicht die dringendsten Projekte umgesetzt, sondern die förderfähigen. Investitionsentscheidungen folgen der Förderlogik und nicht dem tatsächlichen Bedarf. Bemerkenswert ist, dass laut KfW-Kommunalpanel in mehr als 20 Prozent der Kommunen vorhandene Fördermittel überhaupt erst neue Projekte anstoßen. Das Förderprogramm schafft so den Bedarf, nicht umgekehrt.

Der versteckte Preis der Bürokratie

Wer Fördermittel beantragen will, muss dennoch bezahlen: Nicht unmittelbar mit Geld, aber mit Zeit, Personal und Ressourcen. Umfangreiche Antragsunterlagen, komplizierte Förderrichtlinien, Dokumentationspflichten und uneinheitliche Verfahren je nach Förderprogramm und Geber prägen den bürokratischen Alltag der kommunalen Fördermittelverwaltung. Gerade kleinere Kommunen können diesen Aufwand personell nicht betreiben und verzichten deshalb auf Fördermittel, die ihnen eigentlich zustehen.

Das KfW-Kommunalpanel 2025 führt aus, dass für Kommunen umfangreiche und komplizierte Antragsunterlagen, aufwendige Dokumentationspflichten sowie uneinheitliche Verfahren zentrale Hemmnisse bei der Beantragung sind. So verwundert es nicht, dass drei von vier Kommunen Reformen zur Minderung der bürokratischen Last im Förderbereich fordern.

Förderprogramme sind eben nicht umsonst zu haben. In jedem Bundesministerium, das Förderprogramme auflegt und verwaltet, bindet dies Personal, Sachmittel und IT-Infrastruktur. Hinzu kommen die Kosten der Durchführungsorganisationen: Projektträger, Bewilligungsbehörden und Prüfinstanzen, die oft eigens für einzelne Programme eingerichtet werden.

Besonders kurios ist das Prinzip „Fördermittel für Fördermittel" bei den zahlreichen Beratungs- und Servicestellen, die eigens dafür eingerichtet wurden, Antragstellern bei der Beantragung von Fördermitteln zu helfen. Kommunen, Unternehmen und Privatleute, die den künstlich geschaffenen bürokratischen Dschungel der Förderanträge nicht mehr durchdringen können, wenden sich an spezialisierte Beratungsagenturen, deren Honorare wiederum aus öffentlichen Mitteln kofinanziert werden.

Ein bekanntes Beispiel ist das Unternehmen „PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH", dessen Anteile von öffentlichen Auftraggebern aus den verschiedenen Verwaltungsbereichen von Bund, Ländern und Kommunen gehalten werden. Das öffentliche Beratungsunternehmen beschäftigt mehr als tausend Mitarbeiter. Natürlich arbeitet die Beratungsfirma zu verschiedenen Themen, aber die Fördermittelberatung und Projektleitung bilden eines der zentralen Aufgabenfelder.

Mangelnde Transparenz und fehlender Überblick verstärken das Problem. Da weder das Gesamtvolumen der Förderprogramme noch die damit verbundenen Verwaltungskosten systematisch erfasst werden, ist eine echte Kosten-Nutzen-Bewertung des gesamten Fördersystems schlicht nicht möglich. Dies ist aus Steuerzahlersicht problematisch.

Diagnose Fördersystem: So geht es nicht weiter

Die Diagnose ist klar, das Potenzial für Verbesserungen ist enorm und die Politik hat das Problem zumindest dem Grundsatz nach erkannt. Doch zwischen Erkenntnis und Umsetzung liegt noch ein weiter Weg. Auch der Bundesrechnungshof (BRH) hat 2025 den betrachteten Bundesressorts ein denkbar schlechtes Zeugnis ausgestellt. Bei 43 Prozent der gemeldeten Förderprogramme wurde in der Planungsphase keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt. Die Ressorts hätten damit „nicht nur gegen das Haushaltsrecht verstoßen", es habe auch „eine wesentliche Grundlage gefehlt, um entscheiden zu können, wie die Ziele des Bundes bestmöglich erreicht werden können. Im Ergebnis ist nicht gewährleistet, dass die Haushaltsmittel wirksam und wirtschaftlich eingesetzt werden". Noch grundsätzlicher ist der Befund, dass hinreichend konkretisierte Ziele regelmäßig fehlten, weshalb kein eindeutiger Maßstab existiere, um verschiedene Förderinstrumente überhaupt vergleichen zu können. 

Klar ist daher aus Sicht der Steuerzahler: Ein Förderprogramm ohne definiertes und nachträglich überprüfbares Ziel ist kein Steuerungsinstrument, sondern ein unwirtschaftlicher Geldverteilmechanismus.

Wo gibt es konkret Einsparpotenzial?

Gespart werden sollte nicht nur insgesamt bei der Anzahl der existierenden Förderprogramme, auch bei den Bürokratiekosten gibt es erhebliche Optimierungspotenziale. So zeigt eine KPMG-Studie im Auftrag des Normenkontrollrats Baden-Württemberg, dass allein dort durch konsequente Vereinfachung der Förderprogramme auf Landesebene bis zu 40 Prozent der Bürokratiekosten eingespart werden könnten. Entsprechend ist auch von signifikanten Einsparpotenzialen in anderen Bundesländern und beim Bund auszugehen.

Dr. Gisela Meister-Scheufelen, die die Studie begleitete, betont, dass die Erkenntnisse ungebrochen aktuell seien. Die mögliche Kostenersparnis zeigt, dass es erhebliche strukturelle Schwachstellen im Förderwesen gibt.

Politische Ankündigung und Wirklichkeit: Was folgt?

Die amtierende Bundesregierung hat das Problem erkannt und im Koalitionsvertrag 2025 konkrete Reformschritte angekündigt:

„Wir evaluieren und konzentrieren die kommunale Förderprogrammstruktur und optimieren sie mit Blick auf Ziel und Wirkung. Wir vereinfachen die Beantragung und Umsetzung, reduzieren die Nachweispflicht und ermöglichen den vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Dies muss zukünftig komplett digital erfolgen. Wir reduzieren den Kontrollaufwand durch risikoorientierte Stichprobenverfahren. Die dadurch freiwerdenden Mittel werden über einen geeigneten Schlüssel innerhalb der bestehenden verfassungsrechtlichen Finanzbezüge direkt an die Kommunen pauschal ausgekehrt." (Koalitionsvertrag 2025, S. 114 f.)

Die Richtung stimmt. Doch die Geschichte der Förderpolitik in Deutschland ist reich an gut gemeinten Reformankündigungen. Was bisher ausblieb, ist die konsequente Umsetzung. Ob aus der Ankündigung im Koalitionsvertrag tatsächlich Taten werden, ob Programme wirklich gestrichen statt nur umbenannt werden und ob die versprochene Digitalisierung diesmal gelingt – das wird der BdSt weiter genau beobachten. Unsere Erwartungen an die Politik bleiben eindeutig, die vergifteten Geschenke müssen entgiftet werden. Wie das geht, zeigen unsere sieben Forderungen.

BdSt-Forderungen

1. Förderprogramme konsequent streichen: Qualität statt Quantität

Der Förderdschungel muss gelichtet werden, und zwar ernsthaft. Bund und Länder müssen den Mut aufbringen, einen Großteil ihrer Programme zu überprüfen und konsequent zu streichen, statt nur reflexartig neue aufzulegen. Programme müssen zeitlich befristet, regelmäßig evaluiert und bei mangelnder Wirkung konsequent beendet werden. Qualität schlägt Quantität und spart Steuergeld.

2. Mittel bündeln und direkt weiterleiten

Wo immer möglich, sollten kleinteilige Einzelprogramme durch pauschale Finanzzuweisungen ersetzt werden, etwa über den kommunalen Finanzausgleich. Das stärkt die kommunale Selbstverwaltung und reduziert zugleich den Verwaltungsaufwand auf allen Ebenen. Die Kommunen erhalten im Ergebnis mehr Flexibilität zur Deckung tatsächlicher Bedarfe und es wird verhindert, dass Investitionsentscheidungen sich nach der Förderlogik richten – abweichend von den Notwendigkeiten vor Ort.

3. Wirtschaftlichkeit vor Förderbescheid: Pflicht zur Zieldefinition und Erfolgskontrolle

Kein Förderprogramm ohne klar definierte Ziele und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Diese Grundprinzipien müssen endlich konsequent durchgesetzt werden. Ein Förderprogramm ohne definiertes Ziel ist kein Steuerungsinstrument, sondern ein Geldverteilmechanismus ohne Kontrolle. Förderprogramme, die ihre Wirkung nicht nachweisen können, gehören abgeschafft.

4. Bürokratie abbauen und Förderverfahren vollständig digitalisieren

Antragsverfahren müssen vereinfacht, Dokumentationspflichten auf ein sinnvolles Maß reduziert und Verfahren vereinheitlicht werden. Die vollständige Digitalisierung der Förderverfahren – von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis – ist dabei nicht verhandelbar. Der Koalitionsvertrag kündigt genau das an. Jetzt muss die Umsetzung folgen.

5. Förderwesen vereinheitlichen – Baukastensystem statt Flickenteppich

Bund, Länder und Kommunen brauchen gemeinsame Standards für Förderverfahren im Sinne eines modularen Baukastensystems, das sowohl vertikal zwischen den Ebenen als auch horizontal zwischen den Ressorts Arbeit vereinfacht und beschleunigt. Einheitliche Antragsformulare, standardisierte Nachweispflichten und besser vergleichbare Förderkonditionen sind gefordert. Im nächsten Schritt müssen alle Förderprogramme über eine zentrale digitale Steuerungsplattform gebündelt werden, die Förderprogramme aller Ebenen transparent macht, Doppelförderungen erkennt und eine effektive Erfolgskontrolle ermöglicht.

6. Förderprogramme koordinieren und SVIK konsequent kontrollieren

Förderprogramme verschiedener Ressorts müssen aufeinander abgestimmt und auf Vereinbarkeit geprüft werden, schon bevor sie aufgelegt werden. Es braucht stets eine unabhängige Verwendungskontrolle. Gerade beim SVIK muss auf die Zusätzlichkeit und klare Wachstumsorientierung geachtet werden, damit der versprochene Modernisierungsschub kommt.

7. Transparenz schaffen: Ausgaben systematisch erfassen

Es ist unklar, wie viel Geld insgesamt auf allen Ebenen bei Förderprogrammen im Umlauf ist. Jedoch haben die Steuerzahler hier ein Recht auf Transparenz. Bund und Länder müssen das Gesamtvolumen aller Förderprogramme sowie die damit verbundenen Verwaltungskosten systematisch erfassen und im Anschluss öffentlich machen. Eine grundlegende Reform und Verbesserung des Fördersystems kann nur mit mehr Transparenz gelingen.