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  • Berlin
  • Brücken, Straßen und Verkehr
30.09.2025

Wieder Fahrradboxen für Berlin

Teure Wiederholung eines alten Fehlers

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Was ist passiert?

Berlin. Im Dezember 2024 gab das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf den Bau von weiteren 48 „Radboxen“ mit jeweils sechs Stellplätzen bekannt, die für jeweils elf Euro pro Monat langfristig an Anwohner vermietet werden können. Die Boxen sollen Schutz vor Diebstahl, Vandalismus und Witterungsbedingungen bieten. Dabei war der Bezirk bereits 2021 mit dem Bau von neun Fahrradabstellboxen im Klausenerplatzkiez im Schwarzbuch gelandet. 

Auf Nachfrage teilte der zuständige Bezirksstadtrat mit, dass dem Bezirksamt aus dem laufenden Betrieb keine Kosten entstünden. Die Einnahmen aus der Vermietung verblieben vollständig bei einem Betreiber und seien genau kostendeckend. 

Nicht gedeckt werden aus den Mieteinnahmen jedoch die Baukosten, die demzufolge vom Steuerzahler getragen werden müssen. Diese belaufen sich laut Bezirksstadtrat auf insgesamt 691.000 Euro für die Anschaffung und Anlieferung sowie die Bau- und Planungskosten. 75 Prozent der Gesamtkosten trage der Bund, das Bezirksamt stelle 25 Prozent als Eigenmittel zur Verfügung. 
Die Betriebserfahrungen des früheren Pilotprojekts im Klausenerplatzkiez hätten bestätigt, dass dieses Kostendeckungsprinzip durch die Nutzer langfristig funktioniere.

Vom BdSt nach der haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gefragt, lieferte der Bezirksstadtrat diesmal eine besonders kuriose Erklärung: Bei den Radboxen handele es sich um Straßeninventar. Damit könne die Aktion als Straßenbau bzw. Straßenunterhaltung deklariert werden, die sich in ihrer Funktion „Infrastruktur des ruhenden Verkehrs“ nicht von Verkehrsschildern, weißen Bemalungen, Parkscheinautomaten, Fahrradbügeln oder dem „nackten Asphalt auf einem PKW-Parkplatz“ unterscheiden würde. Damit handele es sich dann nicht mehr um eine eigenständige „staatliche Aufgabe“ nach der Landeshaushaltsordnung, womit die Frage nach einer Wirtschaftlichkeitsberechnung entfiele. Diese wäre dann für die gesamte Straße durchzuführen. 

Bei der Errichtung der ersten Fahrradboxen 2021 hatte das Bezirksamt noch behauptet, dass eine Wirtschaftlichkeitsberechnung deshalb nicht sinnvoll durchführbar sei, weil es sich um ein Pilotprojekt handele, für das keine Betriebserfahrungen vorlägen und sich auch so erkennen ließe, dass die Bürger die Fahrradboxen gegen einen „Beitrag in relevanter Höhe“ nicht nutzen würden. 

Tatsächlich sieht das Berliner Mobilitätsgesetz vor, dass Fahrradboxen im öffentlichen Raum „ermöglicht werden“ sollen. Nach dem Verständnis des Bundes der Steuerzahler heißt dies aber nicht zwangsläufig, dass diese vom Staat auch bezahlt werden müssen. 

Auch die rechnerischen Gesamtkosten von 14.395 Euro pro Fahrradbox hält der BdSt für erstaunlich, da der Hersteller für eine gebrauchsfertig angelieferte Fahrradbox Kosten von brutto gut 5.000 Euro angibt. Aber auch die monatlichen Unterhaltungskosten von 66 Euro für sechs überdachte Fahrradstellplätze erscheinen etwa im Vergleich mit Betriebskostenvorauszahlungen für einen PKW-Stellplatz in einer Tiefgarage keineswegs günstig. 

Foto: Alexander Kraus

Alternative Investition

Für die Investitionskosten hätten alternativ etwa 2.000 für die Allgemeinheit nutzbare Fahrradanlehnbügel aufgestellt werden können.

Der Bund der Steuerzahler kritisiert

Es besteht ein Gerechtigkeitsproblem, wenn die Allgemeinheit die Baukosten für geschützte Fahrradstellplätze übernimmt, die exklusiv nur von Mietern nutzbar und die lediglich als Erweiterung eines privaten Fahrradkellers anzusehen sind.

Video zum Fall

Wieder Fahrradboxen für Berlin


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Fragen an den Autor

Autor des Artikels

Portrait Alexander Kraus, Vorsitzender des Bund der Steuerzahler Berlin

Alexander Kraus

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