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  • Rheinland-Pfalz
  • Nachlese
30.09.2025

Vom Dauer-Sonderurlaub direkt in die Pension

Bis zu 49.000 Euro höhere Pension für Staatssekretäre dank Dauer-Sonderurlaub

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Was ist passiert?

Rheinland-Pfalz. Im Staatsdienst von Rheinland-Pfalz geht es bisweilen recht abenteuerlich zu. So schafften es jahrelang beurlaubte Staatssekretäre in den Fokus der Öffentlichkeit. Staatssekretäre sind hohe politische Beamte, die, anders als Beamte auf Lebenszeit, unter Beachtung des Willkürverbots jederzeit aus ihrem Amt entlassen werden können. Insofern sind jahrelange Sonderurlaube unnötig! Der Bund der Steuerzahler hatte den Fall bereits in sein Schwarzbuch 2022 aufgenommen, die Landesregierung scharf kritisiert und ein Ende dieser Urlaubspolitik gefordert.

Doch in Rheinland-Pfalz ticken die Uhren anders – den Staatssekretären wurde Sonderurlaub eingeräumt, damit sie woanders arbeiten können! Diese Sonderurlaube dauern personenabhängig nun teils bis zu zwölf Jahre an! Für die Steuerzahler fallen zwar keine Amtsbezüge an, aber dafür wird den Dauerurlaubern die Zeit des Sonderurlaubs als ruhegehaltsfähige Amtszeit anerkannt, sodass sich die späteren Pensionen dadurch erhöhen. 

Nach Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts sind längerfristige Beurlaubungen selbst aus wichtigem Grund nur ausnahmsweise anzuerkennen. Schon Beurlaubungen von sechs Monaten gelten als besonders lang. Darauf wies auch der Landesrechnungshof hin. Doch das sieht die Landesregierung anders – und wo kein Kläger, da kein Richter. Denn die Landesregierung behauptet einfach, dass die Rückkehr der beurlaubten Staatssekretäre in ihre Ämter vorgesehen sei und die konkrete Umsetzung im Einzelfall zu gegebener Zeit geprüft werde.

Doch die Steuerzahler werden für dumm verkauft: In einem Fall wurde der Sonderurlaub vor Erscheinen des Schwarzbuchs 2022 beendet – und zwar nicht durch Rückkehr ins Amt. Im zweiten Fall dauert der Sonderurlaub von Februar 2014 bis Januar 2026 – also rund zwölf Jahre! – und danach geht es direkt in den Ruhestand mit einer saftig erhöhten Staatspension. Im dritten Fall läuft der genehmigte Sonderurlaub von Mai 2021 bis Mai 2026. Allerdings finden im März 2026 die nächsten Landtagswahlen statt. Ob die künftige Landesregierung dieselbe teure Sonderurlaubspolitik für treue Parteigenossen verfolgen wird, bleibt aber abzuwarten. 

Wie hoch die vom Sonderurlaub herrührenden zusätzlichen Pensionslasten ausfallen, konnte oder wollte die Staatskanzlei gegenüber dem Bund der Steuerzahler nicht abschätzen. Der Landesrechnungshof geht wiederum im Einzelfall von einer um bis zu 49.000 Euro erhöhten jährlichen Pension aus. Je nachdem, wie alt die Ruheständler werden, geht es also um sechs- bis siebenstellige Mehrausgaben, die aus den Sonderurlauben zulasten der Steuerzahler resultieren.

Foto: pixabay / beasternchen

Der Bund der Steuerzahler fordert

In einer Zeit zunehmender Politikverdrossenheit ist die Sonderurlaubspolitik der rheinland-pfälzischen Landesregierung bestens geeignet, das Vertrauen der Bürger weiter zu erschüttern. Was ein Arbeitnehmer nicht einmal in 45 Beitragsjahren an Rente erarbeiten kann, verschenkt die Landesregierung als Pension im Sonderurlaub einfach so.

Fragen an den Autor

Autor des Artikels

René Quante

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Bemerkungen :

  • user
    Michael B 16/10/2025 um 20:28

    Zur Verdeutlichung: Der finanzielle Schaden für den Steuerzahler ist aus dem Einzelfall schon höher als zwei Durchschnittsrenten.