
Über 40.000 Euro für vier Fledermäuse
Jahrelanges Fledermaus-Monitoring sorgt für Kopfschütteln
Was ist passiert?
Kirchberg an der Murr (BW). Die rund 4.000 Einwohner in Kirchberg an der Murr haben in diesem Jahr immer wieder Besuch von vier Zwergfledermäusen bekommen. Weil diese Art unter Naturschutz steht, hat der tierische Besuch für ordentlich Wirbel in dem kleinen Örtchen zehn Kilometer westlich von Backnang gesorgt.
Los ging alles mit dem Beschluss von Verwaltung und Gemeinderat, die in die Jahre gekommene alte Gemeindehalle abzureißen. Diese Entscheidung rief eine sogenannte artenschutzrechtliche Prüfung durch ein beauftragtes Fachbüro auf den Plan. Hierbei wurde festgestellt, dass der Dachboden der Gemeindehalle immer wieder von vier Zwergfledermäusen angeflogen wird. Weil Zwergfledermäuse unter Artenschutz stehen, darf die Behausung dieser Tiere, in diesem Fall die alte Kirchberger Gemeindehalle, nicht einfach abgerissen werden. Vielmehr müssen Ersatzunterkünfte in der Nähe geschaffen werden, um ihnen so neue potenzielle Unterkünfte zu bieten.
Um dieser Vorgabe nachzukommen, ließ die Kommune Kirchberg im Februar 2025 in unmittelbarer Nähe zur alten Gemeindehalle insgesamt 22 Ersatzunterkünfte an den Außenfassaden der Schule und der Sporthalle anbringen. Die Gesamtkosten aus der Gemeindekasse für die Beschaffung und Installation der künstlichen Fledermausquartiere beliefen sich auf rund 20.000 Euro.
Doch die Causa Fledermaus war in Kirchberg damit noch lange nicht zu Ende, denn die Vorgaben schreiben nämlich nicht nur die Installation von Ersatzunterkünften vor, sondern auch ein Monitoring darüber, ob die neuen Unterkünfte von den Fledermäusen tatsächlich angenommen werden. „Die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit der Ausgleichsmaßnahme für die Zwergfledermaus muss über ein mindestens fünfjähriges Monitoring nach Installation der Ersatzquartiere überprüft werden, wobei faunistische Erfassungen im ersten, zweiten und fünften Jahr [jeweils zwischen April und September] erfolgen sollen,“ heißt es in den Vorgaben zum Ablauf des Monitorings, nach denen sich in Kirchberg Verwaltung und Gemeinderat zu richten hatten. In zwei der Überprüfungszyklen muss nachgewiesen werden, dass die Ersatzunterkünfte von den Zwergfledermäusen auch angeflogen werden. Der Abbruch der alten Gemeindehalle ist damit planungstechnisch im bestmöglichen Fall im Winter 2027/2028 möglich, heißt es seitens des Kirchberger Bürgermeisters Frank Hornek. Die Kosten für das aufwendige jahrelange Monitoring belaufen sich indes auf stolze 21.000 Euro.
Während der Bürgermeister mit dem Erstellen von Ausweichquartieren für die gesichteten vier Fledermäuse kein Problem hat, kann er die teure Überprüfung nicht nachvollziehen. „Was ich allerdings grundsätzlich in Frage stelle, ist der zweite Teil der Maßnahme – das Monitoring. Wieso sind wir verpflichtet nachzuweisen, ob Ausgleichsmaßnahmen, die von Fachleuten vorgeschlagen und denen die Fachbehörde zugestimmt hat, von den Tieren, in diesem Fall den Fledermäusen, angenommen werden“, äußert sich der Bürgermeister auf Anfrage des Bundes der Steuerzahler. Jetzt hofft man in Kirchberg darauf, dass das Monitoring zumindest belegt, dass die Fledermäuse die neuen Ausweichquartiere zügig annehmen und der geplante Abriss der alten Gemeindehalle somit wenigstens nur bis ins Jahr 2027 verschoben wird und nicht noch mehr Jahre mit Beobachten und Warten ins Land gehen.
Foto: Daniel Bilaniuk
Der Bund der Steuerzahler fordert
Der Fall der Fledermäuse in Kirchberg an der Murr zeigt, dass der deutsche Artenschutz in der Praxis zum Teil absurde Auswirkungen hat. Es werden daher dringend Regelungen benötigt, die das Verhältnismäßigkeitsprinzip berücksichtigen. Aufwand und Nutzen einer Maßnahme sollten auch im Umweltschutz ausgewogen sein.
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Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Ich kann der Forderung des Bundes der Steuerzahler nicht zustimmen, denn ich finde die kritisierten artenschutzrechtlichen Regelungen weder absurd noch unverhältnismäßig. Hier meine Kritik an diesem Beitrag:
Kritikpunkt 1: Ein zentraler Aspekt in ihrem Beitrag ist die Zahl 4 die einfach so in den Raum gestellt wird. Leider fehlt jeder Hinweis, wie diese Zahl zustande kommt. Handelt es sich um gelegentliche oder wiederholte Beobachtungen? Wenn ja, dann hätten sie schreiben müssen: Es handelt sich um MINDESTENS vier Zwergfledermäuse. Das klingt schon ganz anders. Oder wurde ein kontinuierliches Monitoring durchgeführt und ist gewährleistet, dass immer dieselben Tiere beobachtet wurden? Das hätten sie erwähnen müssen.
Kritikpunkt 2: Die Kosten von 40.000 Euro über 5 Jahre verteilt für die Maßnahmen werden als maßlos überteuert bezeichnet. Was darf denn der Artenschutz kosten? Ein neuer Mittelklassewagen kostet ca. 40.000 Euro. Die Reparatur eines PKWs in Deutschland im statistischen Mittel 4000 Euro (im Jahr 2023). Für unsere Mobilität bezahlen wir solche Summen fraglos. Aber für den Artenschutz zu viel? Um im Bild zu bleiben: Wer ist denn der Unfallverursacher? Wer hat denn die Zwergfledermaus fast ausgerottet, sodass jetzt solche Erhaltungsmaßnahmen nötig sind? Sie ahnen es: Die Schuldigen sind wir Steuerzahler! Betrachten wir die Kosten für die Erhaltungsmaßnahmen der Fledermäuse als Schmerzensgeld und nicht als eine Verschwendung von Steuereinnahmen.
Kritikpunkt 3: Schließlich wird kritisiert, dass der Erfolg der Ausgleichsmaßnahmen überprüft wird und Geld kostet. Was ohne Erfolgskontrollen geschehen würde ist ziemlich klar: Kostengünstige und ineffiziente Ausgleichsmaßnahmen würden die Regel sein und durch sie würde der Artenschutz ausgehebelt.
Meine Schlussbemerkung: Im Bereich des Naturschutzes gibt es sicher viel zu kritisieren. Hierbei handelt es sich oft um kostspielige und schlecht durchdachte Projekte, die nicht nachhaltig sind. In diesem Beispiel gibt es aus meiner Sicht kaum etwas zu kritisieren. Doch so einige Akteure sollten sich überlegen, warum überhaupt das alles nötig ist.
Ich finde das Vorhaben auch für bescheuert aber es ist besser Steuergelder für Projekte in Deutschland zu finanzieren als das Geld den NGO,s für Schwachsinnige Projekte im Ausland auszugeben. Zum Beispiel für FAHRADWEGE,GRÜNE KÜHLSCHRÄNKE, UMWELTSCHUTZ KONGOWALD,WESTLING FÜR KLIMASCHUTZ USW.