
Teurer Rückkauf: Fehlende Klausel belastet Steuerzahler
Intel-Grundstücksdeal wird ohne Rückfallklausel zum Millionengrab
Was ist passiert?
Magdeburg (ST). Es sollte die Erfolgsstory für Sachsen-Anhalt und die Stadt Magdeburg werden: Nach der im März 2022 angekündigten Ansiedlung des Chipherstellers Intel überschütteten sich die verantwortlichen Politiker im Land selbst mit Beifall. Mindestens 3.000 Arbeitsplätze sollten entstehen, Subventionen von fast zehn Mrd. Euro waren zugesagt. Doch daraus wird nun nichts. Im Juli 2025 kam das endgültige Aus für das Intel-Projekt.
Seitdem geht es auch um Schadensreparatur und Schadensbegrenzung. Das betrifft insbesondere das von der Stadt Magdeburg Ende 2022 an Intel verkaufte Grundstück am Eulenberg, am Stadtrand von Magdeburg, mit einer Größe von rund 400 Hektar. Der Erlös für die Stadt soll bei rund 100 Mio. Euro gelegen haben, was sich auch aus dem Bodenrichtwert ableiten lässt. Allerdings weist die Stadt Magdeburg darauf hin, dass den Veräußerungserlösen Aufwendungen in erheblichem Umfang gegenüberstanden, insbesondere Erwerbs-, Erschließungs- und Personalaufwendungen sowie Finanzierungskosten im Zusammenhang mit der zwischenzeitlichen Vorfinanzierung des Grundstückserwerbs. Die mögliche gesamte Ansiedlungsfläche für Unternehmen – ein „Filetgrundstück“ – umfasst eine Fläche von rund 1.100 Hektar, die auch auf die Gemeinde Sülzetal und die Stadt Wanzleben-Börde verteilt sind.
Das Vertrauen in das Gelingen der Ansiedlung war so groß, dass absurderweise und entgegen üblichen Standards keine Rückfallklausel für den Fall eines Scheiterns des Projekts vereinbart wurde. Warum dies versäumt wurde, hat die Stadt Magdeburg auf Nachfrage des Bundes der Steuerzahler bis Redaktionsschluss nicht beantwortet.
Nachdem Intel zwischenzeitlich auf dem erworbenen Grundstück den exzellenten Bördeboden für landwirtschaftliche Zwecke nutzte, wurde das Grundstück der Stadt und dem Land 2026 zum Rückkauf angeboten. Zum Rückkaufpreis schweigen alle Beteiligten bislang. Dass der Rückkaufpreis deutlich höher liegt als der Verkaufspreis, dürfte indes klar sein, denn allein der von Magdeburg beschlossene Bebauungsplan hat zur Wertentwicklung beigetragen. Hinzu kommt die allgemeine Preisentwicklung.
Das Finanzministerium sprach von einem fairen Preis beim Rückkauf, bei dem man sich schnell handelseinig geworden sei. Offensichtlich sollen die Steuerzahler froh sein, dass sie nicht noch stärker zur Kasse gebeten wurden.
Kurz vor Abwicklung des Rückkaufs wollte die Stadt Magdeburg das Grundstück noch selbst zurückkaufen. Dazu hatte der Stadtrat erst Ende 2025 ein vorher nicht mal bestehendes Vorkaufsrecht beschlossen. Die notwendige Kreditfinanzierung durch einen Investitionskredit ist jedoch an der Haushaltslage der Stadt Magdeburg und der nicht erfolgten Genehmigung durch die Kommunalaufsicht gescheitert.
Daher sprang das Land ein: Die 2024 gegründete High-Tech Park Sachsen-Anhalt GmbH kaufte das Grundstück. Der Landeshaushalt hatte bereits 2024 und 2025 insgesamt rund 450 Mio. Euro kreditfinanziert an die High-Tech Park GmbH ausgereicht; 2026 sollen noch einmal rund 200 Mio. Euro dazukommen. „Auf dem Areal soll ein High-Tech Park entstehen, in welchem hochwertige und zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen, die der Region und dem Land eine nachhaltige Wachstumsperspektive ermöglichen werden“, so das Finanzministerium.
Sowohl die Stadt Magdeburg als auch das Finanzministerium haben sich gegenüber dem Steuerzahlerbund nicht konkret dazu geäußert, welche Lehren aus der gescheiterten Intel-Ansiedlung für die künftige Ansiedlung großer Unternehmen gezogen werden. Zu hoffen bleibt, dass die hochfliegenden Pläne für den High-Tech Park erfolgreich sind und nicht wieder Fehler bei der Vertragsgestaltung gemacht werden. Unter dem Strich bleibt ein Verlustgeschäft für den Steuerzahler.
Foto: Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V.
Der Bund der Steuerzahler kritisiert
Handwerkliche Fehler und mangelnde Weitsicht bei Grundstücksgeschäften auf Kosten der Steuerzahler sind untragbar. Der kreditfinanzierte Rückkaufpreis zieht schon jetzt weitere Folgekosten – insbesondere für Zinsen – nach sich. Nicht nachprüfbar ist die Aussage des Finanzministeriums über einen fairen Rückkaufpreis, wenn die Summe als Geheimsache behandelt wird. In diesem Fall fehlte es also nicht nur an Umsicht, es fehlt auch weiterhin an Transparenz!
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