
Teure Freistellungen auf Staatskosten
Bezirksbürgermeister und -stadträte bei vollen Bezügen freigestellt
Was ist passiert?
Berlin. Wegen zahlreicher Pannen und Fehler waren in Berlin die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen von 2021 vom Berliner Verfassungsgerichtshof Ende 2022 für komplett ungültig erklärt worden. Am 12.2.2023 fand in Berlin schließlich die Wiederholungswahl statt, die zu deutlichen Verschiebungen bei der Sitzverteilung im Abgeordnetenhaus sowie in den Bezirksverordnetenversammlungen führte. Zudem wurde auch die Bundestagswahl am 11.2.2024 in einem Fünftel der Berliner Wahlgebiete wiederholt.
Dieser einmalige Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik erwies nicht nur der Demokratie einen Bärendienst, sondern richtete auch einen riesigen finanziellen Schaden für die Steuerzahler an. In seinem Schwarzbuch 2023/24 hatte der Bund der Steuerzahler daher die Wiederholung der verfassungswidrigen Wahlen zwar als alternativlos kritisiert. Klar ist aber auch, dass diese Wahlpanne vermeidbar gewesen wäre.
Aus dem noch vor der Wiederholungswahl beschlossenen Nachtragshaushalt ging hervor, dass der damalige Senat Kosten für die Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus, den Bezirksverordnetenversammlungen sowie der damals noch ungewissen Wiederholung zur Bundestagswahl in Höhe von insgesamt 39 Mio. Euro veranschlagt hatte.
Zusätzlich sind nach den Wiederholungswahlen Kosten für Übergangsgelder der ausgeschiedenen Abgeordneten, Senatoren und Staatssekretäre angefallen. Um auch die für die gesamte ursprüngliche Wahlzeit verbeamteten Bezirksbürgermeister und -stadträte loszuwerden, die nun nicht mehr zu den neuen politischen Sitzverhältnissen in den Bezirksverordnetenversammlungen passten, wurde kurzerhand vom Abgeordnetenhaus ein Gesetz beschlossen, das diesen bis Ende Juni 2026 eine Freistellung bei vollen Bezügen und unter Anrechnung auf ihre Ruhegehaltsansprüche garantiert.
Eine Parlamentsdrucksache von Mai 2025 listet nun auf, was das besagte Gesetz mit dem sperrigen Namen „Gesetz zur Abbildung der Stärkeverhältnisse in der Bezirksverordnetenversammlung im Bezirksamt infolge der Wiederholungswahl des Abgeordnetenhauses am 12. Februar 2023“ bis zum Ende der Legislaturperiode den Steuerzahler voraussichtlich kosten wird.
So waren infolge der Wiederholungswahlen elf Personen als Bezirksbürgermeister oder Bezirksstadtrat ausgeschieden und acht Personen nicht – in mindestens der gleichen Rechtstellung – erneut in ein Bezirksamt gewählt worden. An diese Personen wurden bis zum 31.5.2025 Leistungen von rund 2,20 Mio. Euro gezahlt. Bei gleichbleibender Besoldung wird dieser Betrag nach Angaben des Senats auf mehr als 3,3 Mio. Euro ansteigen.
Foto: Alexander Kraus
Der Bund der Steuerzahler meint
Die bezahlte Freistellung der Bezirksbürgermeister und -stadträte mit einer monatlichen Besoldung von rund 10.000 bis 11.000 Euro für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren unter Anrechnung für die Altersversorgung war ein teurer Kuhhandel.
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