Newsletter

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Diese Hinweise zum Datenschutz finden Sie in unseren Datenschutzrichtlinien. Diesen stimme ich zu.

Die mit einem * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder


Besuchen Sie uns

News Bild 2318
  • Niedersachsen
  • Teure Fehler
30.09.2025

Steuerzahler zahlt für Pleite eines Privatzoos

Recherchen offenbaren krasse Versäumnisse des Landkreises Celle

Scrollenaccordion-icon

Was ist passiert?

Eschede (NI). Der Landkreis Celle widerrief 2023 die Zoogenehmigung des Filmtierparks Eschede, weil der Privatzoo nicht mehr über die finanziellen Mittel verfügte, um die tierärztliche Versorgung und artgerechte Verpflegung seiner Tiere sicherzustellen. Aus diesem Grund musste der Landkreis Celle als zuständige Naturschutzbehörde die Versorgung der 212 Tiere übernehmen. 

Für die meisten Tiere konnte glücklicherweise schnell ein neues Zuhause gefunden werden. Längere Zeit in Obhut des Landkreises blieben hingegen zwei Löwen und drei Tiger, deren Vermittlung schwierig war. Erst im Oktober 2024, also fast ein Jahr nach der Schließung, konnten die Löwen ausziehen, die Tiger konnten erst im Mai 2025 erfolgreich an den Tierpark Gotha vermittelt werden. Um den Thüringern die Übernahme der Tiger schmackhaft zu machen, gewährte der Landkreis Celle sogar einen Zuschuss von bis zu 580.000 Euro, mit dem in Gotha ein neues Gehege für die Tiger finanziert werden soll. Mit dem Auszug der Tiger endete für den Landkreis Celle die Pflege und Versorgung der Tiere des insolventen Filmtierparks. 

Stolze 723.000 Euro musste der Landkreis – und damit der Steuerzahler – seit Schließung des Parks für Pflege und Versorgung der Tiere aufwenden. Recherchen des Bundes der Steuerzahler offenbaren allerdings, dass dies hätte verhindert werden können, wenn es der Landkreis als Genehmigungsbehörde nicht gleich zwei Mal versäumt hätte, einzuschreiten.

Erstens: Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sieht vor, dass eine Zoogenehmigung an eine „Sicherheitsleistung für die ordnungsgemäße Auflösung des Zoos“ geknüpft werden kann. Laut Gesetzesbegründung dient eine solche vom Betreiber zu hinterlegende Sicherheitsleistung dazu, „die zuständigen Behörden vor Kosten zu schützen, die ihnen im Fall einer Insolvenz […] entstehen könnten“. Gerade mit Blick auf die Zahl der gefährlichen und damit schwer vermittelbaren Tiere des Filmtierparks hätte der Landkreis auf eine solche Sicherheitsleistung bestehen müssen. Auf BdSt-Nachfrage erklärte der Landkreis, es sei aus den Akten nicht erkennbar, weshalb diese Sicherheitsleistung nicht verlangt worden war.

Zweitens: Das BNatSchG besagt weiter, dass ein Zoobetreiber nicht ohne Genehmigung der zuständigen Behörde ausgetauscht werden kann. Der Landkreis räumte gegenüber dem BdSt jedoch ein, dass es schon im Jahr 2020 einen nicht genehmigten Betreiberwechsel gegeben hatte. Seitdem wurde der Filmtierpark also ohne gültige Genehmigung betrieben. Das hätte dem Landkreis abermals die Möglichkeit gegeben, einzuschreiten. Dies wäre umso dringlicher gewesen, da mit dem Betreiberwechsel auch das finanzielle Risiko des Landkreises erheblich gestiegen war: Zwar gehörte die neue Betreibergesellschaft (eine gGmbH) denselben Eigentümern wie die alte (eine GbR), wegen der neuen Rechtsform entfiel allerdings die für eine GbR geltende unbeschränkte persönliche Haftung der Eigentümer. Damit werden die Eigentümer nun voraussichtlich auch nicht mehr persönlich zur Minderung des von ihnen hinterlassenen finanziellen Schadens herangezogen werden können.

 

Foto: friday

Alternative Investition

Mit 1,3 Mio. Euro könnten die tierärztlichen Versorgungskosten des gemeinnützig betriebenen Tierheims Celle mindestens zehn Jahre lang finanziert werden.

Der Bund der Steuerzahler kritisiert

Das Gesetz hat für die Genehmigung eines Zoos klare Regelungen und Empfehlungen, an die sich der Landkreis Celle nicht gehalten hat. Nur deshalb bleibt der Steuerzahler nun auf der Rechnung der Filmtierpark-Pleite sitzen und nicht die Personen, die den Privatzoo in die Pleite geführt haben.

Fragen an den Autor

Autor des Artikels

Jan Vermöhlen

Spenden Sie für unsere Arbeit!

Als gemeinnützige Organisation sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen um Steuergeldverschwendungen wie diese aufzudecken. Unterstützen Sie uns mit einer kleinen Spende damit wir weiterhin Steuergeldverschwendung aufdecken können.

Kommentare und Antworten

×

Name ist erforderlich!

Geben Sie einen gültigen Namen ein

Gültige E-Mail ist erforderlich!

Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

Kommentar ist erforderlich!

Akzeptieren der Bedingungen ist erforderlich!

bitte bestätigen

* Diese Felder sind erforderlich.

Sei der Erste, der kommentiert