
Schlossrettung XXL
Politische Wunschplanung macht Denkmalschutz zum Kostenrisiko
Was ist passiert?
Raben Steinfeld (MV). Raben Steinfeld ist eine kleine Ortschaft am Rande der Landeshauptstadt Schwerin. Im Ort befindet sich ein verlassenes kleines Schloss mit Landschaftspark. Es handelt sich um eine ehemalige Sommerresidenz der Großherzöge von Mecklenburg-Schwerin aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. In der DDR diente das Schloss als Ingenieurschule für Forstwirtschaft. Trotz der Nutzung wurde das Gebäude nicht laufend saniert. Seit 1995 steht es leer.
Infolge der historischen Entwicklungen gehört das Schloss der Gemeinde. Diese hatte nicht das Geld, eine solche Immobilie zu erhalten und zu pflegen. Und so verfiel das denkmalgeschützte Gebäude weiter.
Im Jahr 2013 verkaufte die Gemeinde Raben Steinfeld das Schloss an Schweizer Investoren. Die machten: nichts. 2019 gründete sich ein Verein zur Sanierung und Erhaltung des Schlosses. Noch im selben Jahr kaufte die Gemeinde das Gebäude für 680.000 Euro zurück und wandte zusätzlich etwa die gleiche Summe zur Erstsicherung auf. Ein Konzept zur Sanierung und Nutzung lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor. Die Gemeinde ging, das zeigen die Beschlussvorlagen, von einem vollständigen Ausfallrisiko der insgesamt 1,3 Mio. Euro aus.
Eine Machbarkeitsstudie errechnete damals einen Investitionsbedarf von 15 Mio. Euro für die Sanierung. Dass dieses Geld nicht da ist, wussten die Gemeindevertreter schon zum Zeitpunkt ihres Beschlusses. Man suchte daher das Gespräch mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim. Dieser sprang nicht ein, wirkte jedoch an der Gründung eines Zweckverbandes mit, vor allem mit dem Ziel, Fördermittel von EU, Bund und Land einzuwerben.
Der Investitionsbedarf wird mittlerweile auf 30 Mio. Euro geschätzt. Um hier mehr Sicherheit zu erlangen, sollen nun weitere Studien durchgeführt werden. Dafür sind 285.000 Euro notwendig, von denen das Land 256.500 Euro per Sonderbedarfszuweisung übernimmt.
Wohlgemerkt: Noch immer gibt es keine belastbaren Aussagen zu den tatsächlich notwendigen Maßnahmen oder Kosten oder gar ein Nutzungskonzept. Gleichwohl erinnert man sich nun, kurz vor Ende der Legislatur, an den Koalitionsvertrag der rot-roten Landesregierung. Unter Ziffer 229 ist dort von einem „Ort mit hoher kultureller Identifikationskraft für Generationen von Forstleuten und Naturinteressierten“ die Rede. Außerdem heißt es, man wolle den Umbau zu „einem Kompetenz-, Wissenschafts- und Weiterbildungszentrum für nachhaltiges und gemeinwohlorientiertes Wirtschaften“ prüfen.
Im Kern bedeutet das: Die Landesforstanstalt erwägt, drei Betriebsteile von bisherigen Standorten hierher zusammenzuführen und das Schloss als Bürogebäude für etwa 100 Beschäftigte zu nutzen. Was nach einem klassischen Win-win klingt, hat einen Haken.
Der weitaus größte Teil der anvisierten neuen „Schlossnutzer“ ist kostengünstig in einem Zweckbau in Schwerin untergebracht. Eine konkrete Auskunft zur Miete lehnt das zuständige Ministerium mit Verweis auf „privatwirtschaftliche Verträge“ ab, spricht allerdings von einer „ortsüblichen Miete“ für Altbauten, die noch nicht den heutigen „energetischen Standards“ entsprechen. Ein Wechsel in eine frisch sanierte Immobilie, noch dazu in ein Schloss, dürfte zwangsläufig dauerhaft höhere Kosten verursachen. Denn der Zweckverband ist zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet und müsste die Investitionen über ein tragfähiges Nutzungsmodell refinanzieren.
Der Wunsch aller Seiten nach einer Zusammenarbeit ist nachvollziehbar. Doch aus der im Koalitionsvertrag behaupteten „hohen kulturellen Identifikationskraft“ darf kein Blankoscheck für ein Millionenprojekt werden. Nach mehr als drei Jahrzehnten Leerstand ist fraglich, wie belastbar diese Identifikation heute überhaupt noch ist – sofern sie je in dieser Breite bestanden hat. Wer ein Denkmal erhalten will, muss Maß und Wirtschaftlichkeit wahren. Andernfalls droht aus der Rettung eines Schlosses ein dauerhaftes Zuschussprojekt zu werden, bei dem am Ende vor allem die Steuerzahler das Risiko tragen.
Foto: Michaela Skott
Der Bund der Steuerzahler meint
Kleinere Brötchen zu backen, stünde dem Land gut zu Gesicht. Eine mögliche, aber nicht gesicherte Identifikation trägt kein Millionenprojekt. Nach 31 Jahren Leerstand zählt Wirtschaftlichkeit. Alles andere droht, Steuergeldverschwendung zu werden.
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