
Riesenrad und „Eierhäuschen“
Defizitgeschäft am Spreepark mit Ansage
Was ist passiert?
Berlin. Das Gelände des ehemaligen VEB Kulturpark Plänterwald im Südosten Berlins war 1990 unter dem Namen Spreepark privatisiert worden. Seit der Insolvenz des Unternehmens 2001 lag das Gelände mit dem markanten Riesenrad und der historischen „Ausflugsgaststätte Eierhäuschen“ brach. Die Suche nach neuen Betreibern blieb erfolglos. So verwilderte der Spreepark über die Jahre und wurde mit seinen verfallenen Fahrgeschäften zu einem echten „Lost Place“.
2014 übernahm das Land Berlin das Areal und übertrug die Projektentwicklung für einen neuen Spreepark dem landeseigenen Gartenbaubetrieb, denn nach jahrzehntelangem Stillstand gab es nach Ansicht des Senats ein öffentliches Interesse, den ehemaligen Freizeit- und Vergnügungspark der Bevölkerung wieder zugänglich zu machen. Das Ziel war nicht weniger als eine nachhaltige Entwicklung zu einem multifunktionalen, öffentlichen Park mit der Ausrichtung auf die Vision eines Dreiklangs aus Kunst, Kultur und Natur.
Highlight des Parks soll wieder das 45 Meter hohe Riesenrad werden, das künftig aber in einer kühnen Konstruktion aus Stützen und Spannseilen über einem Wasserbassin schweben soll. Geplant sind auch diverse Veranstaltungsorte und ein Restaurant mit Biergarten im „Eierhäuschen“.
Die Anreise zum Spreepark durch motorisierten Individualverkehr soll allerdings weitestgehend unterbunden werden. Stattdessen sind zahlreiche Fahrradabstellanlagen und ein Schiffsanleger vorgesehen. Die Anbindung über den öffentlichen Personennahverkehr wird wegen der Entfernung zu den S-Bahn-Stationen und der geringen Bustaktung vorsichtig „als eine Zukunftsaufgabe“ beschrieben.
Und die Finanzierung? Sie ist eine bunte Mischung unterschiedlicher Bundes- und Landesfördertöpfe. Die Gesamtkosten schätzte der Senat im September 2022 noch auf 71,9 Mio. Euro, davon gut 37,1 Mio. Euro Landesanteil. Im Entwurf für den kommenden Doppelhaushalt waren allerdings dafür bereits gut 52,3 Mio. Euro Landesmittel vorgesehen.
Allein 6,4 Mio. Euro sind für das Wasserbecken und das darüber schwebende Riesenrad geplant. Die geschätzten Gesamtkosten für die Sanierung des „Eierhäuschens“ waren 2023 bereits von 13,2 Mio. auf 16,3 Mio. Euro gestiegen.
Nach der beabsichtigten Fertigstellung 2026 soll der Spreepark dann als Gesamtkunstwerk erfahrbar, identitätsstiftend und zu einem neuen Standort für das „Berlin-Gefühl“ werden. Je nach Höhe des Eintritts rechnet der Senat mit einem jährlichen Defizit von mindestens 3,5 Mio. Euro, das aus dem Landeshaushalt bezahlt werden muss.
Der Bund der Steuerzahler sieht die Gefahr, dass wegen der Mischfinanzierung zusätzliche Kosten voll zulasten des Berliner Landeshaushalts gehen werden, denn der Bund hat seine Fördermittel auf einen Höchstbetrag begrenzt. Das Gleiche gilt für die Verluste, die noch höher sein können, wenn die Bevölkerung den Spreepark z. B. wegen der ungünstigen Anbindung nicht annimmt. Der Bund jedenfalls plant keine Zuschüsse zum laufenden Betrieb und Unterhalt.
Foto: Alexander Kraus
Alternative Investition
Mit diesen Mitteln könnte stattdessen das Berliner Stadtgrün klimaresilient umgebaut und die Anzahl der Stadtbäume erhöht werden.
Der Bund der Steuerzahler meint
Mit dem Spreepark kann das Land zwar Fördermittel vom Bund nach Berlin holen. Zusätzliche Mittel für Baukostenüberschreitungen und jährliche Defizite fehlen aber bei der Sanierung der maroden Berliner Infrastruktur.
Aktuelle Entwicklung
Im Oktober 2025 dann ein wichtiger Projektfortschritt: Der restaurierte Radkranz des berühmten Riesenrads kehrte auf das Gelände des Spreeparks zurück. Bis sich das 45 Meter hohe Riesenrad in einer kühnen Konstruktion aus Stützen und Spannseilen über einem Wasserbassin wieder dreht, wird es aber noch ein Weilchen dauern. Seine Jungfernfahrt ist erst zur Wiedereröffnung des Spreeparks im Frühjahr 2027 geplant.
Gedreht hat sich zwischenzeitlich allerdings die Preisspirale, wie eine aktuelle Parlamentsdrucksache aus dem Berliner Abgeordnetenhaus verrät. So geht der Senat mittlerweile von einem Finanzierungsbedarf von rund 88,8 Mio. Euro für den Spreepark aus. Davon entfallen alleine 8,76 Mio. Euro auf das Riesenrad.
2022 hingegen hatte der Senat die Gesamtkosten noch auf 71,9 Mio. Euro geschätzt. Der Gesamtkostenrahmen für Riesenrad und Wasserbecken war damals mit 6,4 Mio. Euro angegeben worden.
Im Schwarzbuch 2023/24 hatte der Bund der Steuerzahler vor einem Verlustgeschäft mit Ansage gewarnt. Je nach Höhe des Eintrittspreises rechnete der Senat damals mit einem jährlichen Defizit von mindestens 3,5 Mio. Euro, das aus dem Landeshaushalt zu tragen wäre.
Mit der aktuellen Drucksache wurde jetzt ein Gutachten vorgelegt, das durch leicht steigende Erträge und sinkende Fixkosten sogar von sinkenden Fehlbedarfen für den Spreepark ausgeht. So wird für 2027 von einem Fehlbedarf von 2,9 Mio. Euro und für 2028 von nur noch knapp 1,6 Mio. Euro ausgegangen.
Was den Bund der Steuerzahler dabei allerdings stutzig macht, ist die Einschränkung „ohne Personalkosten“ bei der Angabe der geplanten Fehlbedarfe. Denn in der Aufstellung von 2022 waren die Personalkosten noch ausdrücklich ausgewiesen worden. Warum sie in dem aktuellen Nutzungs- und Betriebskonzept für den Spreepark nun nicht mehr aufgeführt werden, konnte der zuständige Staatssekretär im November 2025 im Umweltausschuss nicht erklären – doch die Kalkulation des Projektes müsste dann vermutlich anders aussehen. Wenn der Park, wie aktuell vorgesehen, im Frühjahr 2027 wieder öffnet, wird der BdSt auf jeden Fall einen genauen Blick auf die Kostenentwicklung werfen.
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Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Wann wird endlich der Länderfinanzausgleich abgeschafft? Erst dann lernen die Berliner und andere Bundesländer vielleicht wie man mit dem Geld der Steuerzahler sorgsam und vielleicht sinnvoll umgeht, denn sonst bleibt es beim Verschleudern.
Sehr geehrter Herr Blosczyk,
das System des Länderfinanzausgleichs soll die sich durch die Steuerverteilung ergebenden Finanzkraftunterschiede unter den Ländern angemessen ausgleichen, so dass alle Länder in die Lage versetzt werden, den ihnen zugewiesenen Aufgaben nachzukommen. Es geht dabei also um die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in allen Teilen Deutschlands. Es werden also nicht die unterschiedlichen Ausgaben, sondern die unterschiedlichen Einnahmen in den Ländern ausgeglichen, übrigens nicht einmal ganz vollständig.
Wobei ich Ihnen aber vollständig Recht gebe: Ohne den Finanzausgleich könnte sich Berlin solche verzichtbaren Ausgaben überhaupt gar nicht leisten. Aber auch jetzt gelingt das nur, weil bei der Haushaltsaufstellung getrickst wird, die gebunkerten Rücklagen aus nicht ausgegebenen Corona-Krediten aufgebraucht werden und Schulden in nie dagewesenen Dimensionen aufgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Kraus
Vorsitzender Bund der Steuerzahler Berlin e.V.