
Polizeikontrollquittungen für 6.500 Euro pro Stück
Bremer Polizei muss Kontrollquittungen anbieten – doch kaum jemand will sie haben
Was ist passiert?
Bremen (HB). Im November 2020 verabschiedete die rot-grün-rote Regierungskoalition die Novellierung des Bremischen Polizeigesetzes (BremPolG). Darin wurde bundesweit einmalig die Pflicht der Polizei verankert, bei Personenkontrollen auf Verlangen des Kontrollierten eine Quittung auszustellen (§ 27 Abs. 1 BremPolG). Eine solche Quittung bescheinigt dem Kontrollierten Ort, Zeit und Grund der Kontrolle. Die Pflicht zur Ausstellung einer Kontrollquittung beschränkt sich dabei auf „besondere Kontrollorte“. Dies sind von der Polizei festgelegte, besonders kriminalitätsbelastete Gegenden, in denen Personen auch ohne eine im Einzelfall bestehende Gefahr überprüft und kontrolliert werden dürfen. Bisher gibt es in der Stadt Bremen vier solcher Orte (z. B. am Hauptbahnhof) und in Bremerhaven seit Oktober 2024 einen.
Dass die Bremer Polizei überhaupt solche Quittungen ausstellen muss, geht maßgeblich auf die politischen Bemühungen einzelner Regierungsfraktionen zurück. Sie begründeten die Einführung der Kontrollbescheinigungen damit, dass sie sogenanntem Racial Profiling vorbeugen könnten, also Polizeikontrollen, die im Verdacht stehen, allein aufgrund u. a. äußerer Merkmale durchgeführt worden zu sein. Laut den Befürwortern fällt es kontrollierten Personen so anschließend leichter, Beschwerde über die durchgeführte Kontrolle einzulegen.
Zum 1.9.2021 trat der Quittungsanspruch in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt verfügte die Polizei noch nicht über entsprechende Geräte, um die Quittungen digital ausstellen zu können, sodass die Quittierung zunächst noch von Hand erfolgte. Zum 1.6.2022 wurde dann ein eigens entwickeltes System zur „Personen-Kontrollen-Dokumentation“ (PerKonDo) bereitgestellt, das eine Smartphone-App mit einer polizeilichen Intranet-Anwendung kombiniert. Seitdem können die Kontrollquittungen wahlweise auf einem der 100 eigens angeschafften mobilen Drucker (Stückpreis: 365 Euro) ausgegeben oder volldigital via QR-Code zur Verfügung gestellt werden. Um kontrollierte Personen auf den Quittungsanspruch hinzuweisen, soll – gemäß Ausführungen des Innenressorts – die Polizei proaktiv bei jeder Identitätsfeststellung an den besonderen Kontrollorten diese Bescheinigung anbieten.
Die Bilanz des Rechtsanspruchs auf Kontrollquittungen fällt dennoch ernüchternd aus: So sind seit 2021 lediglich 52 Kontrollquittungen angefordert worden. 20 wurden noch von Hand ausgestellt, die restlichen 32 über das neue PerKonDo-System. Der Nachfrage-Tiefpunkt: Im gesamten Jahr 2024 wurden lediglich zwei Kontrollbescheinigungen ausgestellt.
Der äußerst geringen Inanspruchnahme stehen vergleichsweise hohe Kosten gegenüber: Das Bremer Innenressort beziffert die Entwicklungs- und Anschaffungskosten von PerKonDo auf insgesamt 143.042,46 Euro. Hinzu kommen jährliche Betriebskosten (u. a. Wartung und Softwarepflege) in Höhe von 21.504 Euro. Dementsprechend belaufen sich die bis Mitte 2025 entstandenen Gesamtkosten auf etwa 208.000 Euro. Bezogen auf die 32 tatsächlich mittels PerKonDo ausgestellten Kontrollbelege entspricht das einem unfassbaren Betrag von bisher ca. 6.500 Euro pro Quittung!
Foto: John
Aktuelle Entwicklung
Nachdem es die Bremer Polizeikontrollquittungen mit einem aberwitzigen Stückpreis von bis dato 6.500 Euro ins Schwarzbuch geschafft hatten, lieferte die Bremer Polizei frische Erkenntnisse darüber, ob die Quittungen inzwischen häufiger ausgestellt würden. Demnach ist eine gesteigerte Nachfrage weiterhin nicht zu verzeichnen.
Im Gegenteil: So soll nach Auskunft der Polizei im gesamten Jahr 2025 bisher keine einzige Kontrollquittung angefordert worden sein! Angesichts dieser Zahlenlage bezeichnete sogar die Gewerkschaft der Polizei (GDP) Bremen die Kontrollquittungen als einen „Fehlschlag“. Besonders ärgerlich: Die laufenden Kosten für die Wartung der Geräte und der Kontrollapp, immerhin rund 21.500 Euro pro Jahr, fallen natürlich trotzdem an. Und da die Quittungen im Bremischen Politzeigesetz (§ 27 Abs. 1 BremPolG) verankert sind, ist es derzeit juristisch unmöglich, diesen besonderen „Service“ einfach zu beenden. Der BdSt hofft nun, dass die Polizei wenigstens die teuer angeschafften mobilen Drucker auch für andere – und mutmaßlich sinnvollere – Zwecke nutzen kann und wird weiterhin ein kritisches Auge auf das Projekt haben!
Alternative Investition
Um Verwarngelder bargeldlos kassieren zu können, benötigt die Bremer Polizei nach Angaben des Innensenators etwa 90 EC-Kartenlesegeräte. Die wären mit den hier verbrannten 208.000 Euro locker drin gewesen.
Der Bund der Steuerzahler kritisiert
Dieser Fall zeigt deutlich, wo in Bremen die Prioritäten liegen. Bis heute ist die Polizei dort wegen fehlender EC-Kartenlesegeräte nicht in der Lage, Verwarngelder vor Ort bargeldlos zu kassieren, wodurch der Stadt jedes Jahr Einnahmen entgehen. Stattdessen gab der Bremer Senat viel Geld dafür aus, um Polizeibeamte technisch in die Lage zu versetzen, jährlich eine Handvoll Kontrollquittungen auszustellen. Das ist bundesweit einmalig!
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Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Vielleicht wäre der Grund für das Einführen der Kontrollquittungen erwähnenswert gewesen: Mehrere Studien belegten in den vergangenen Jahren das verfassungsrechtlich verbotene „racial profiling“ der Polizei. Die Quittungen sollen die Hemmungen für diese Straftat erhöhen, indem Betroffene um einen Beleg bitten können, warum sie eigentlich kontrolliert wurden. Das Gesetz wurde aus demselben Grund in Bremen beschlossen, aus dem es dort (nicht unnötig aber) weniger nötig ist: Die Bremer Polizei und Politik gilt nicht als sehr rassistisch. Das ist in anderen Bundesländern anders – und dort wurde es bislang nicht beschlossen, ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Ich weiß also nicht, wie viele Steuern das Einhalten des Verfassungsrechts ausgerechnet durch die Polizei (!) wert ist, denke aber: Eine Menge.
Toll! Warum nennt man nicht Roß und Reiter? "Einzelne Regierungsfraktionen" werden genannt... Werden diese Parteien nicht auch aus Steuergeldern unterstützt? Also, was leichter als das! Man kürze die Parteiunterstützung um die Anschaffungskosten und jährlich um die "Betriebskosten" - fertig - Geld wieder da. Aber, naja, Haftungsausschluss für Regierungen und Abgeordnete - diese heilige Kuh wird von den Leuten sich nicht geschlachtet werden.