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  • Bremen
  • Richtig skurril!
30.09.2025

Peinlicher Technikfehler in Bremer Justizbehörde

Panne bei „Tatort Hafen“: Anonymes Meldesystem funktioniert nicht

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Was ist passiert?

Bremen (HB). Die großen Seehäfen sind ein Hauptumschlagplatz für den Drogenschmuggel in Deutschland und Europa. Da liegt die Vermutung nahe, dass dort arbeitende Hafenmitarbeiter über entsprechendes Insiderwissen verfügen könnten, sich aus Angst vor Kriminellen allerdings nicht trauen, die Polizei zu informieren. Aus diesem Grund nahm das Bremer Justizressort im August 2022 mit „Tatort Hafen“ ein Hinweis-Meldeportal für Hafenkriminalität in den bremischen Häfen in Betrieb, über das sich Informanten direkt und anonym an die Strafverfolgungsbehörden wenden können. Rund 6.000 Euro hatte die Freie Hansestadt Bremen für die Einrichtung dieses Frühwarnsystems ausgegeben, weitere 1.400 Euro wurden für Werbung aufgewendet.

Bei Inbetriebnahme kündigte die Justizsenatorin an, regelmäßig über den Erfolg bzw. die Anzahl der eingereichten Hinweise zu berichten. Erste Zahlen wurden in einer Sitzung des Rechtsausschusses im September 2024 genannt. Das Justizressort teilte mit, dass bis dahin noch kein einziger Hinweis über das Portal eingegangen sei. Auch in einer Ausschusssitzung am 23.4.2025 hieß es, dass noch immer keinerlei Hinweise eingegangen seien. 

Das passte allerdings nicht zu einem zwei Wochen zuvor erschienenen Zeitungsartikel, in dem von einem Strafverfahren vor dem Landgericht Bremen berichtet wurde. Dort hatte der Beschuldigte während der Verhandlung angegeben, das anonyme Meldeportal genutzt zu haben, um Informationen an die Ermittlungsbehörden zu senden. Das Justizressort, das tatsächlich erst während der April-Ausschusssitzung von dieser Aussage erfahren hatte, ließ daraufhin eine technische Prüfung des Meldeportals durchführen. Und siehe da: Tatsächlich waren bis Ende April 2025 bereits 13 Hinweise eingegangen, von denen vier sogar strafrechtliche Relevanz haben könnten. Auch die Meldung des Beschuldigten fand sich im Eingangskorb. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Freie Hansestadt Bremen bereits 28.000 Euro für den Betrieb der Pannen-Plattform ausgegeben.

Die Justizbehörde stellte im Rahmen der Überprüfung fest, dass eingegangene Meldungen infolge einer technischen Fehlkonfiguration nicht an die Staatsanwaltschaft Bremen weitergeleitet worden seien. Zwei während der Einrichtungsphase nicht gesetzte Haken in der Zugriffsrechteverteilung sollen dafür gesorgt haben, dass niemand Zugriff auf die Meldungen hatte. Zwar sei das Portal vor Inbetriebnahme mehrfach getestet worden – allerdings nur in Bezug auf die Einreichung potenzieller Hinweise. Niemand hatte jedoch offenbar überprüft, ob die Hinweise aber auch tatsächlich bei der Staatsanwaltschaft ankommen. Der Fehler wurde Anfang Mai 2025 behoben, worüber das Justizressort die Öffentlichkeit anschließend informierte.

Aufgrund der vertraglichen Verpflichtungen soll das Portal nun zunächst bis Juni 2026 betrieben werden. Wie und ob es danach weitergehen soll, werde sich erst Anfang 2026 im Rahmen einer Evaluation zur Portal-Inanspruchnahme klären. Ob das Meldeportal nach dieser unglaublichen Panne und dem damit einhergehenden Vertrauensverlust bis dahin überhaupt noch Wirkung entfalten kann, ist fraglich. 

Foto: Dudlajzov

Der Bund der Steuerzahler meint

Bei technischen Anwendungen jedweder Art ist es Pflicht, diese auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen, um eine einwandfreie Nutzung zu ermöglichen und Fehler frühzeitig zu erkennen. Dies hat die Bremer Justizbehörde jedoch versäumt, weshalb dem Steuerzahler Kosten für eine Anwendung entstanden, von der er lange Zeit keinerlei Nutzen hatte.

Fragen an den Autor

Autor des Artikels

Nico Steinert

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