
Missbrauch von EU-Steuergeld wird bekämpft
Neue EU-Staatsanwaltschaft soll Steuergeld europaweit wirksamer schützen
Was ist passiert?
Europäische Union. Seit 1.6.2021 ist eine neue EU-Behörde am Start: die Europäische Staatsanwaltschaft. Diese Behörde ist bitter nötig, seit fast 20 Jahren hat der BdSt sie gefordert – erstmals im November 2002. Auch wenn sich bis jetzt nur 22 EU-Staaten der Staatsanwaltschaft angeschlossen haben, ist sie aus Sicht der Steuerzahler doch ein Meilenstein.
Im Einzelnen: Die Europäische Staatsanwaltschaft soll von nun an EU-Geld vor Missbrauch schützen – und zwar grenzüberschreitend. Bei Fällen von Korruption, Geldwäsche oder Mehrwertsteuerbetrug zum Schaden der europäischen Steuerzahler führt die neue Staatsanwaltschaft eigenständig europaweit strafrechtliche Ermittlungen durch, ergreift Strafverfolgungsmaßnahmen und übernimmt vor den zuständigen Gerichten der EU-Mitgliedstaaten die Aufgaben der Staatsanwaltschaft, bis das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.
Zu den Zahlen: Nach konservativer Schätzung gehen der EU jedes Jahr mehr als 500 Mio. Euro allein durch Betrug und Korruption verloren, der EU-weite Schaden beim grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug beläuft sich jährlich sogar auf geschätzt 50 Mrd. Euro. Zwar geht Betrugsfällen bereits seit Jahren das EU-Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) nach, doch hat sich die Behörde oft als stumpfes Schwert erwiesen, da es keine eigenständigen staatsanwaltlichen Ermittlungen durchführen, sondern die Fälle lediglich an die EU-Mitgliedstaaten melden darf. Diese wiederum gehen den Meldungen in sehr unterschiedlicher Intensität nach – und der EU-Haushalt bleibt auf dem Großteil des Schadens sitzen.
Dieses Problem stellte der BdSt bereits im Jahr 2002 in einer öffentlichen Anhörung des Europäischen Parlaments heraus. Damals kritisierten wir mit Blick auf den mangelhaften „Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft“ die „Zersplitterung des europäischen Strafrechtsraums“, weshalb aus unserer Sicht sowohl organisatorisch als auch rechtlich die „Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft mit länderübergreifenden Befugnissen“ sowie ein „unverzichtbares Minimum an gemeinschaftsrechtlichen Regelungen“ nötig ist.
Foto: ALEXANDRE LALLEMAND on Unsplash (Symbolbild)
Der Bund der Steuerzahler meint
Mit der Europäischen Staatsanwaltschaft ist die EU nach vielen Jahren endlich einer Kernforderung des Steuerzahlerbundes nachgekommen. Unser jahrzehntelanger Einsatz und unsere Beharrlichkeit in Brüssel für einen wirksamen Schutz von Steuergeld werden sich künftig im wahrsten Sinne des Wortes für die Steuerzahler auszahlen.
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