
Maskenkäufe: Wie wir noch Geld retten können!
Überteuerte Maskenverträge: Wo bleiben die Preisprüfer?
Was ist passiert?
Bund. Abermals findet sich das Maskendebakel des Gesundheitsministeriums zu Pandemiezeiten im Schwarzbuch wieder. Zwar ist der Grund unverändert, doch die Ausmaße der damaligen Fehlentwicklungen werden zunehmend klarer – insbesondere durch die Analyse einer Sachverständigen, die im Auftrag des Ministeriums das finanzielle und organisatorische Versagen bei der Maskenbeschaffung aufgearbeitet hat.
In der Hochzeit der Coronapandemie 2020/2021 beschaffte das Gesundheitsministerium auf verschiedenen Wegen hektisch knapp sechs Mrd. Masken für rund sechs Mrd. Euro. Es waren zu teure und zu viele Masken!
Der Bund der Steuerzahler intervenierte bereits 2021 erstmals in seinem Schwarzbuch und forderte unter dem Titel „1.050 Verträge – Null Überprüfung“ eine umfangreiche Nachprüfung der Beschaffungsverträge für persönliche Schutzausrüstung, insbesondere Masken, im Hinblick auf möglicherweise rechtswidrige Preise. Schon damals verwiesen wir auf das öffentliche Preisrecht, das in Form der „Verordnung PR Nr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen“ als Höchstpreisvorschrift mit Verbotscharakter greift, wonach Beschaffungsverträge, die mit Blick auf unzulässige Preis-Vereinbarungen, die gegen den Höchstpreisgrundsatz verstoßen, nichtig sind. Das Preisrecht bindet sowohl den öffentlichen Auftraggeber als auch den Auftragnehmer, preislich fair miteinander umzugehen. Das Preisrecht hat also eine enorme Schutzfunktion für unser Steuergeld, denn weder darf der Staat objektiv überhöhte Preise versprechen, noch darf der Auftragnehmer unplausibel hohe Preise in Rechnung stellen. Beide Aspekte stehen jedoch im Fokus der massiven und teuren Überbeschaffung der Masken im Krisenjahr 2020 – ob im Wege von Direktvergaben oder dem chaotischen Open-House-Verfahren (speziell über dieses verkorkste Verfahren berichteten wir im Schwarzbuch 2022/23).
Im Jahr 2021 gab sich das Ministerium aber noch selbstbewusst und verteidigte die üppigen Maskenpreise gegenüber dem BdSt als marktüblich. Inzwischen aber reagiert es auf unsere mehrfachen Nachfragen, ob inzwischen doch noch Preisprüfungen angestoßen wurden, nicht mehr.
Nach dem BdSt thematisierte nun auch die Sachverständige das Preisrecht im Kontext der Maskenkäufe kritisch. Auch sie kommt zu dem Schluss, dass das Gesundheitsministerium das Preisrecht ignorierte. Zwar ist der Aspekt des Preisrechts spezieller Natur, doch durchzieht es die ganze Masken-Misere bis heute und hat auch Einfluss auf die anhängigen Streitverfahren vor Gericht.
So sind Stand Sommer 2025 immer noch rund 100 Verfahren in Bezug auf das Open-House-Verfahren rechtsanhängig und das Gesundheitsministerium schloss bisher „rund 120 Vergleiche inklusive [Klarstellungs-]Vereinbarungen zur Streitvermeidung“, wie es uns auf Nachfrage mitteilte. Allein für diese Vergleiche wurden bisher rund 390 Mio. Euro gezahlt, für die noch gerichtsanhängigen Streitfälle summiert sich das Risiko für die Steuerzahler auf weitere 2,3 Mrd. Euro – ohne Zinsen und Nebenforderungen. Darüber hinaus teilte uns das Ministerium mit, dass „rund 20 weitere Verfahren im Zusammenhang mit der Maskenbeschaffung“ geführt werden.
Die hohen Folgekosten könnten also teils noch immer reduziert werden, wenn das Gesundheitsministerium endlich die staatlichen Preisüberwachungsstellen einschalten würde, die die Verträge über Lieferungen und Leistungen zwischen öffentlicher Hand und Unternehmen fachmännisch unter die Lupe nehmen und auf Basis des Preisrechts zu hohe Rechnungen korrigieren dürfen – in der Regel zugunsten der Steuerzahler und für viele Jahre rückwirkend.
Wir merken uns: Der Wille zu Transparenz und Aufklärung ist im Ministerium weiterhin kaum spürbar. Inzwischen hat sich auch noch gezeigt, dass das Gesundheitsministerium damals mehrfach gegen Beschaffungs- und Haushaltsvorschriften verstoßen hat – ohne dass bis heute daraus echte Konsequenzen gezogen wurden.
Ganz anders das Verteidigungsressort, das nicht nur auf unsere Anfragen reagiert, sondern für die eigenen mehr als 300 Vertragsabschlüsse für persönliche Schutzausrüstung für die Bundeswehr oder als Amtshilfe für Dritte „entsprechende Preisprüfanträge im Hinblick auf die für eine Preisprüfung vorgesehenen Verträge aus den Jahren 2020/2021 inzwischen initiiert“ habe, so die Auskunft des Beschaffungsamts der Bundeswehr gegenüber dem BdSt. Leider lassen die Ergebnisse noch auf sich warten, da „ein Zeitpunkt bzgl. des Vorliegens der Ergebnisse angesichts des Umfangs und der Vielzahl der Preisprüfungen bei den Preisüberwachungsstellen der Bundesländer derzeit noch nicht benannt werden kann“, so das Amt weiter. Wir fragen uns: Warum kann das Gesundheitsministerium nicht, was die Bundeswehr kann? Immerhin handelt es sich um zivile Beschaffungsverträge derselben Dinge, die allesamt demselben Preisrecht unterliegen.
Foto: Sebastian Panknin
Der Bund der Steuerzahler fordert
Das Maskendebakel muss umfassend aufgearbeitet werden. Es müssen sowohl Verantwortlichkeiten samt Konsequenzen geklärt als auch organisatorische Lehren gezogen werden, um es künftig in Krisenzeiten nicht nur besser, sondern richtig zu machen. Eine Beschaffungspolitik in diesem verschwenderischen Ausmaß darf sich nicht wiederholen!
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Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Hinterher ist man leider immer schlauer.
Beschaffungskosten von 6 Mrd. Masken für 6 Mrd. € sind im Vergleich zu einem zeitweiligen Verkaufspreis im Einzelhandel von 4€/Stück fast schon preiswert. Die vom BdSt zitierte "Verordnung PR Nr 30/53" ist sicher nicht unter dem Hintergrund einer Pandemie aufgestellt worden. Statt dessen sollte hinterfragt werden, ob die Vorgabe, dass ausschließlich FFP2-Masken schützen, rechtens war. Für diese Masken bestehen nach meiner Kenntnis genaue Vorgaben zur Nutzung (einmalig, zeitlich beschränkt), deren Einhaltung keiner wirklich überprüft und eingehalten (auch ich nicht) hat, außer denjenigen, die beruflich damit zu tun hatten (z. B. med. Fachpersonal). Der BdSt sollte sich m.E. dafür einsetzen, dass die Fehler aus der Corona-Pandemie aufgearbeitet, daraus die richtigen Schlüsse gezogen und entsprechende Beschaffungen getätigt werden. Dennoch BdSt: weiter so!
Sehr guter Artikel. Bezeichnet aber nur oberflächlich die bekannten Gründe: Bürgerschädigung, selbstherrliche, arrogante, ungesetzliche Auftragserteilung, Logistikverantwortung an Dilletanten im Nachbarwahlkreis durch persönlichen Eingriff erteilt????
Herr Spahn gehört vor Gericht und nicht in den Bundestag.
Der Mann ist offensichtlich ein Gesetzesbrecher.