
Luftfilter, die keiner mag
Wohin mit Landshuts Raumluftfiltergeräten?
Was ist passiert?
Freistaat Bayern/Landshut (BY). Während der Coronapandemie hat der Freistaat Bayern in den Jahren 2020 und 2021 zugegebenermaßen unter großem Handlungsdruck und angesichts einer konkret drohenden Gefahr für Leib und Leben von Schülern und Lehrkräften Millionen Euro an Fördermitteln in die Hand genommen. Damit wurden die „Schulaufwandsträger“, d. h. die bayerischen kommunalen Gebietskörperschaften, „bei der Beschaffung technischer Instrumente zur Unterstützung des infektionsschutzgerechten Lüftens in den Schulen mit Förderprogrammen unterstützt. Hierfür wurden im Schulbereich 142 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Davon sind für mobile Luftreinigungsgeräte rund 66,7 Mio. Euro abgeflossen. Alle förderfähigen Anträge konnten bewilligt werden […] Für die mobilen Luftreinigungsgeräte galt dabei im Regelfall eine Zweckbindungsfrist von drei Jahren.
Das heißt, dass die geförderten Geräte für den Zeitraum von drei Jahren zur Verfügung stehen und einsatzbereit sein müssen, damit bei Bedarf auf diesen ergänzenden Infektionsschutz zurückgegriffen werden kann. Nach diesen drei Jahren bestehen keine förderrechtlichen Vorgaben mehr, eine Nutzung über die Zweckbindungsfrist hinaus ist aber natürlich möglich …“, so das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus. In Zeiten der Verunsicherung während der weltweiten Pandemie versprach man sich von den Geräten eine Minimierung des Ansteckungsrisikos.
Exemplarisch wurden seinerzeit z. B. in der Stadt Landshut in Niederbayern 362 Geräte zum Filtern der Raumluft zum Schutz von Kindern, Lehrkräften und Erziehern in Schulen und Kindertagesstätten für rund 1,22 Mio. Euro angeschafft. Dabei betrug der städtische Eigenanteil rund 595.000 Euro, die staatliche Zuwendung bezifferte sich auf rund 625.000 Euro.
Nach der Pandemie verstaubten die klobigen Geräte aber vielfach in den Klassenzimmern und nahmen Platz weg. Daher wollten fast alle Schulen die Filteranlagen loswerden. Doch niemand wollte die Dinger haben. In Landshut wurden von den ursprünglich 362 Geräten nur 44 an verschiedenen Einsatzorten weiterbetrieben bzw. als Reserve eingelagert. Mangels Nachfrage konnte z. B. die Stadt Landshut nach Mitteilung ihres Oberbürgermeisters von 318 am Markt angebotenen Geräten nur zwölf Geräte veräußern. Der Verkaufserlös von lediglich 808 Euro war ernüchternd. Da zuletzt nicht einmal mehr der Startpreis von 25 Euro pro Gerät bei Auktionen erreicht werden konnte, hat die Stadt Landshut den Geräteverkauf mangels Erfolgsaussichten beendet und die Entsorgung von restlichen rund 300 Geräten beschlossen. Allein die Abholung der zu entsorgenden Geräte verursachte Kosten in Höhe von 13.396,88 Euro. Die anschließende Entsorgung erfolgte kostenfrei.
Der damalige Oberbürgermeister der Stadt Landshut (bis April 2026) gab bei dieser unpopulären Entscheidung zu bedenken, „dass im Zeitraum von 2022 bis 2024 hohe Unterhaltungskosten im Gesamtvolumen von mehr als 325.000 Euro für diese Geräte angefallen sind, die nicht zuletzt auf den regelmäßig erforderlichen Austausch der HEPA-Filter zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit zurückzuführen waren. Bei Einlagerung der Geräte würden zwar zumindest die zum Betrieb nötigen hohen Energiekosten eingespart werden, dafür entstünden andererseits erhebliche Kosten für die Lagerung der sperrigen Geräte. Deswegen halte ich den Schritt, die von den Schulen und Kitas ausdrücklich nicht mehr gewünschten, den Alltagsbetrieb der Einrichtungen störenden Geräte zu entsorgen, nach wie vor für das geringe Übel als weitere hohe Summen für die Einlagerung der Geräte aufzuwenden“. Landshut ist dabei kein Einzelfall. Landauf, landab waren Entsorgungsfälle zu vernehmen.
Auch dem Freistaat Bayern erging es bei den staatlichen Heimschulen in seiner Schulaufwandsträgerschaft nicht anders. „Da sich die Kosten für die Wartung der beschafften Geräte tatsächlich in einem fünfstelligen Eurobetrag bewegen würden und der Freistaat auch bei diesen Ausgaben an den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebunden ist, wurden aufgrund der derzeitigen geringen Infektionslage und der zum Zeitpunkt der Beschaffung primären Zielrichtung, in der damaligen akuten Pandemiesituation kurzfristig Beschaffungen zu unterstützen, aktuell keine zusätzlichen Ausgaben veranlasst“, ließ das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Bund der Steuerzahler wissen.
Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Der Bund der Steuerzahler meint
Auch wenn die Anschaffung von Lüftungsgeräten in der Ausnahmesituation der Coronapandemie nicht ernsthaft in Frage gestellt wird, bleibt mit Blick auf die finanziellen Aspekte am Ende ein schaler Beigeschmack: Wenn Millioneninvestitionen ohne nachhaltigen Nutzen gleichsam in der Versenkung verschwinden, muss zumindest die Frage erlaubt sein, ob es am Ende nicht doch ein vermeidbares Draufzahlgeschäft war.
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