
Kostspieliges neues Strafjustizzentrum München
Eine deutliche Kostensteigerung ist beim Neubau des Strafjustizzentrums in München zu verzeichnen
Was ist passiert?
München (BY). Da das bisherige Beton-Gebäude des Strafjustizzentrums in der Nymphenburger Straße, das aus den 1970er Jahren stammt, nicht mehr saniert werden konnte, wird seit November 2015 an der Dachauer-/Schwere-Reiter-Straße in der Landeshauptstadt München ein neues Strafjustizzentrum errichtet. Zu Baubeginn hat sich die damalige Bayerische Justizministerin dahingehend geäußert, dass der Neubau des Strafjustizzentrums ein „städtebauliches und architektonisches Ausrufezeichen“ werden soll. In dem neuen Justizzentrum sollen 54 Sitzungssäle entstehen, einer davon mit 300 Quadratmetern und Platz für 200 Zuschauer. Auf einer Fläche von 39.000 Quadratmetern wird Platz sein für alle Münchner Strafrichter, Staatsanwälte und die dazugehörige Justizverwaltung mit rund 1.300 Mitarbeitern. Doch das ehrgeizige Projekt wird wohl ein sehr kostspieliges Ausrufezeichen werden, denn die Kosten haben sich nach und nach erhöht. Eine erste Grobkostenschätzung ging von Gesamtkosten in Höhe von rund 240 Mio. Euro aus.
Für die Baufeldfreimachung und die Erstellung der Baugrube wurden im Jahr 2015 als erste Teilbaumaßnahme 21 Mio. Euro genehmigt. Ende 2016 genehmigte der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags die zweite Teilbaumaßnahme mit Kosten in Höhe von 284 Mio. Euro. Im weiteren Verlauf taten – trotz Ausschöpfung von Einsparmöglichkeiten – konjunkturelle Kostensteigerungen, ausgelöst durch Material- und Lieferengpässe, ihr Übriges, sodass der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags 340,51 Mio. Euro für das Großprojekt genehmigen musste. Damit war aber noch lange nicht Schluss. So musste der Bayerische Landtag im Juli 2023 noch einmal den Kostenrahmen erhöhen: 397,15 Mio. Euro hat er als Gesamtkosten genehmigt. Als Grund hierfür wurde vom Bayerischen Staatsminister der Justiz die deutliche Verschärfung der konjunkturbedingten Baukostensteigerungen genannt, die wiederum auf die „angespannte Marktlage, ausgelöst durch Material- und Lieferengpässe […]“ zurückzuführen sind. Störungen im Bauablauf führten dazu, dass sich auch die Übergabe des Gebäudes an die Justiz verzögert. Die hierfür angedachten Termine in den Jahren 2024 und 2025 konnten nicht eingehalten werden.
Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses des Schwarzbuches teilte das Bayerische Staatsministerium der Justiz u. a. mit, dass „derzeit der Inbetriebnahmeprozess läuft, um einen reibungslosen Start sicherzustellen. […] Ein genauer Zeitpunkt für die Übergabe des Gebäudes steht noch nicht fest. […] Erste Prozesse sollen im Jahr 2026 stattfinden“.
Foto: Maria Ritch / Michael Stocker
Der Bund der Steuerzahler meint
Am Ende werden wieder einmal die bayerischen Steuerzahler die enorme Kostensteigerung schultern müssen!
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Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Sehr geehrte Frau Ritch,
zum Projekt Strafgerichtshof in München ist mittlerweile auch bekannt, dass die Fahrzeuge der Justiz, mit denen die Angeklagten zum Gericht verbracht werden sollen, gar nicht in die Tiefgarage einfahren können, weil die Fahrzeuge zu hoch sind und die Tiefgarage zu niedrig gebaut wurde. Die Kostenexplosion ist also nur ein kleiner Teil dessen, der belegt, dass der Planer des Strafjustizzentrums total unfähig ist. Ich halte es eigentlich für angemessen, dass solche Fälle zu einem Schadensersatz durch den Planer führen müssen.
Mit freundlichen Grüßen Alexander Mau