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01.10.2026

Kommunale Café-Irrfahrt

Stadt mischt sich in Privatangelegenheiten ein und muss dafür 213.000 Euro blechen

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Was ist passiert?

Otterndorf (NI). Im Jahr 2017 beschloss eine Familie, den Betrieb ihres traditionsreichen Cafés in der Kleinstadt Otterndorf aufzugeben. Die Suche nach einem Käufer für das Café gestaltete sich jedoch schwierig. Doch noch bevor die Familie den Café-Betrieb zum 31.12.2018 einstellte, nahm sich unnötigerweise die Stadt der Sache an. Konkret schlug die Verwaltung vor, die Immobilie selbst anzupachten, um sie anschließend an einen privaten Betreiber unterzuverpachten. Der Stadtrat billigte im Dezember 2018 mehrheitlich die Anpachtung des Cafés.

Wenige Wochen später präsentierte die Stadt dann eine Interessentin, mit der sie einen vierjährigen Unterpachtvertrag abschloss. Die Geschäftsfrau wollte mit einem Selbstbedienungs-Kaffeehaus für eine Wiederbelebung des beliebten Treffpunkts sorgen. Hierzu baute sie die Café-Räumlichkeiten aufwendig um. Allerdings vermochte ihr Konzept die Kunden nicht zu überzeugen, weshalb sich die Geschäftsfrau im Frühjahr 2022 mit der Stadt darauf verständigte, den Ende 2022 auslaufenden Unterpachtvertrag nicht zu verlängern.

Die Stadt nahm die Kündigung ihrer Pächterin zum Anlass, das Café-Experiment abzubrechen und den mit der Eigentümerfamilie bestehenden Pachtvertrag ebenfalls zu beenden. Daraufhin entbrannte ein Rechtsstreit mit den Eigentümern. Der Grund: Vertraglich war von Anfang an festgelegt, dass die Räumlichkeiten bei Beendigung des Pachtverhältnisses und vor Rückgabe an die Eigentümer in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden müssen. Das Problem: Die Stadt hatte es versäumt, diese ihr auferlegte Rückbauverpflichtung vertraglich auch an ihre Unterpächterin weiterzureichen. Entsprechend konnte die Stadt von der ehemaligen Unterpächterin nun auch nicht verlangen, die Kosten für den notwendigen Rückbau ihrer umfangreichen Umbauten zu übernehmen.

Der Rechtsstreit zwischen Eigentümern und Stadt zog sich über Jahre und endete im Frühjahr 2026 schließlich mit einem Vergleich. Demnach muss die Stadt für den Café-Rückbau insgesamt Kosten in Höhe von 199.000 Euro tragen. Hinzu kommen Gerichts- und Prozesskosten, wodurch sich der finanzielle Schaden in Summe auf rund 213.000 Euro beläuft.

Wie konnte es zu diesen städtischen Vertragspannen kommen? Ein großer Fehler der Stadtverwaltung war es sicherlich, den politischen Gremien die ausgehandelten Verträge nicht zur Beratung vorzulegen. Die Politiker hatten die Verträge nie zu Gesicht bekommen, wodurch sie keine Möglichkeit hatten, die Stadt auf ihre fahrlässigen Fehler hinzuweisen. Andererseits hätte die Politik bezüglich der Sichtung der Vertragswerke zur Anmietung und Untervermietung aber auch mehr Druck auf die Verwaltung ausüben müssen.

Seit Sommer 2025 befindet sich in der strittigen Immobilie nun ein Eiscafé – und zwar ganz ohne Einmischung der Stadt. Warum nicht gleich so?

Foto: Nico Steinert

Alternative Investition

Die Stadt Otterndorf fördert zwei Unternehmensgründungen pro Jahr mit einer Summe von jeweils bis zu 5.000 Euro. Mit der beim Café-Abenteuer verausgabten Summe hätten also 20 Jahre lang Start-ups bei der Ansiedlung in der Kleinstadt unterstützt werden können.

Der Bund der Steuerzahler kritisiert

In Otterndorf stürzte sich die Verwaltung in ein völlig unnötiges Café-Abenteuer. Es bestand überhaupt kein Anlass, sich in die Privatangelegenheiten eines Immobilieneigentümers einzumischen. Für diese Unbesonnenheit zahlte am Ende jeder Otterndorfer rechnerisch fast 30 Euro – dafür hätten sie sich auch den einen oder anderen Kaffee samt Kuchen genehmigen können.

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Autor des Artikels

Nico Steinert

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