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  • Niedersachsen
  • Staatliche Wirtschaftsflops
30.09.2025

Kletterturm: Hoch hinaus mit Defiziten

Öffentliches Unternehmen verschnarcht Kletterturm-Genehmigung – und der Steuerzahler zahlt die Zeche

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Was ist passiert?

Isenbüttel (NI). Der Tankumsee bei Isenbüttel entstand 1972 beim Bau des Elbe-Seitenkanals. Eine vom Landkreis Gifhorn, der Samtgemeinde und der Gemeinde Isenbüttel gegründete Gesellschaft – die heutige Tankumsee GmbH – baute das Areal in den Folgejahren zu einem Naherholungsgebiet aus und kümmerte sich um Vermarktung und Betrieb des Badesees. Weil die Nutzung des Sees für Badegäste unentgeltlich ist, leuchtet es ein, dass ein gewinnbringender Betrieb des Sees nicht möglich ist. Dennoch sollten die Betriebsgesellschaft und ihre öffentlichen Gesellschafter bemüht sein, das Defizit – und damit die Belastung des Steuerzahlers – so gering wie möglich zu halten. 

Aus diesem Grund fasste der Aufsichtsrat der Tankumsee GmbH im April 2018 den Beschluss, in unmittelbarer Nähe zum Badesee einen Kletterturm zu errichten, der an einen privaten Betreiber verpachtet werden sollte. Schon Ende 2017 hatte man Gespräche mit einem Pacht-Interessenten geführt – ein Glücksfall, denn mit dem Betrieb eines Kletterturms kannte sich das interessierte Unternehmen bestens aus, da es andernorts bereits ein ähnliches Objekt unterhielt. Aus dieser Erfahrung heraus wies das Unternehmen die Tankumsee GmbH frühzeitig und wiederholt auf die Notwendigkeit hin, rechtzeitig die Baugenehmigung für den geplanten Turm zu beantragen. Es empfahl zudem, noch vor Vertragsunterzeichnung mit einer Bauvoranfrage die Genehmigungsfähigkeit des Turms überprüfen zu lassen – eine Empfehlung, der die Tankumsee GmbH nicht gefolgt ist. Ein grober Fehler, wie sich später herausstellen sollte.

Am 21.6.2018 beantragte die Tankumsee GmbH schließlich die Baugenehmigung beim Landkreis Gifhorn. Einen Tag später wurde der Pachtvertrag unterzeichnet. Darin verpflichtete sich die Betriebsgesellschaft, den Turm noch 2018 fertigzustellen. Im Gegenzug wurde eine jährlich zu zahlende Grundpacht von ca. 36.000 Euro sowie zusätzlich eine umsatzabhängige Pacht vereinbart, die sich laut einer vom Pächter vorgelegten Wirtschaftlichkeitsberechnung wohl auf mindestens 27.000 Euro jährlich belaufen hätte.

Wie sich nach Vertragsunterzeichnung herausstellte, setzte die Baugenehmigung zunächst eine Änderung des Bebauungsplans voraus. Dies führte zu einer erheblichen Verzögerung des Genehmigungsverfahrens, sodass die Inbetriebnahme des Turms, die der Pächter für die im April 2019 beginnende Saison geplant hatte, nicht stattfinden konnte.

Als der Turm im November 2019 noch immer nicht fertig war, zog der Pächter die Reißleine. Er trat vom Pachtvertrag zurück und forderte vor Gericht Schadensersatz für die ihm entgangenen Gewinne. Mit Erfolg: In zweiter Instanz befand das OLG Braunschweig, dass die Tankumsee GmbH einen Schadensersatz in Höhe von 147.162 Euro zahlen muss. Sie hätte vor Abschluss des Pachtvertrags sicherstellen müssen, dass der von ihr geplante Turm genehmigungsfähig ist, so das Gericht. Neben den Schadensersatzzahlungen musste die Tankumsee GmbH zudem Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von 71.853 Euro berappen.

Und was wurde aus dem Kletterturm? Den ließ die Tankumsee GmbH dennoch errichten. Insgesamt 985.632 Euro wurden investiert. Im September 2021 konnte der Turm endlich eröffnet werden. Den Betrieb übernahm eine eigens gegründete Tochter der Tankumsee GmbH, die ErlebnisTurm GmbH. Ihr ist es bisher jedoch nicht gelungen, Gewinne mit dem Kletterturm zu erzielen. Im Gegenteil: Bis Ende 2024 erwirtschaftete die Turmgesellschaft einen Gesamtverlust von rund 224.500 Euro. 

Unterm Strich: Statt zu der erhofften Entlastung entwickelte sich der Kletterturm zu einer zusätzlichen Belastung für die Steuerzahler von bisher ca. 1,43 Mio. Euro.

Foto: Jan Vermöhlen

Alternative Investition

Sanitäranlagen, Spielplätze und das Verwaltungsgebäude am Tankumsee benötigen eine Sanierung. Die rund 1,4 Mio. Euro, die man für den Kletterturm versenkt hat, wären hier sicher gut investiert gewesen.

 

Der Bund der Steuerzahler kritisiert

Das Turmdebakel am Tankumsee hätte leicht vermieden werden können, wenn die Tankumsee GmbH und ihre Gesellschafter auf die Expertise des erfahrenen Pächters vertraut hätten. Es ist unerklärlich, warum die Genehmigungsfähigkeit des Kletterturms – trotz der mehrfach vorgebrachten Hinweise – nicht vor Vertragsunterzeichnung geprüft wurde. 

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Autor des Artikels

Jan Vermöhlen

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Bemerkungen :

  • user
    Frank 20/11/2025 um 17:10

    Interessanter Bericht. Wurde auch jemand zur Verantwortung gezogen.? Oder kommt wieder der Steuerzahler für alles auf?
    • user
      Jan Vermöhlen 21/11/2025 um 15:34

      Hallo Frank,

      wie so oft haben die Fehler der Verantwortlichen zu keinerlei persönlichen Konsequenzen geführt.

      Was und aber noch mehr ärgert ist, dass man offenbar weiterhin davon ausgeht, dem Turm in Eigenregie zum Erfolg verhelfen zu können. Wir haben da so unsere Zweifel!

      Besser wäre es, wenn man sich aktiv auf die Suche nach einem privaten Betreiber machen würde. Denn dass man mit solchen Angeboten Geld verdienen kann, sehen wir ja andernorts - hierfür Bedarf es allerdings unternehmerischen Geschicks und Visionen. Beides ließ die öffentliche Betreibergesellschaft bisher leider vermissen.

      Wir bleiben am Ball und werden zu gegebener Zeit erneut berichten.