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30.09.2025

Karlsruhe bestätigt Fairp(l)ay bei Fußballspielen

Steuerzahler haben Anspruch auf Lastenausgleich: Fairp(l)ay im Profifußball!

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Was ist passiert?

Bund/Bremen. Nach einem Jahrzehnt juristischer Scharmützel hat das Bundesverfassungsgericht Anfang 2025 für Klarheit gesorgt: Die Beteiligung der Profi-Fußballklubs an den erhöhten Polizeikosten zur Sicherung von sogenannten Hochrisikospielen (z. B. Derbys) ist mit dem Grundgesetz vereinbar und rechtens!

Hintergrund des langen Rechtsstreits ist eine Initiative des Landes Bremen, das 2015 dem Ligaverband Deutsche Fußball Liga (DFL) erstmals Gebühren für einen Polizeieinsatz beim Bundesligaderby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV in Rechnung stellte. Weitere Kostenbescheide folgten. Bremen wollte dabei nicht einmal die kompletten Kosten der Polizeieinsätze ersetzt haben, sondern nur die Mehrkosten für diejenigen Spiele, bei denen zusätzliche Polizeikräfte erforderlich waren. Bei unproblematischen Partien sind in Bremen rund 250 Polizeikräfte im Einsatz, bei Hochrisikospielen bis zu 1.000 Polizisten – der Mehraufwand beläuft sich teils auf mehr als 400.000 Euro pro Spiel! Bundesweit betrachtet, sind bei mehr als 600 Partien pro Saison in den beiden Top-Ligen rund 50 Spiele sogenannte Rot- bzw. Hochrisikospiele. Die Polizei-Mehrkosten zur Sicherung dieser Spiele belaufen sich damit bundesweit auf geschätzt 20 bis 30 Mio. Euro pro Saison! 

Deshalb plädiert der BdSt seit Jahren bei Hochrisikospielen im Profifußball für eine Fondslösung. In den Fonds könnte die DFL als Organisatorin und Vermarkterin des deutschen Profifußballs zusammen mit den 36 Bundesliga-Klubs einzahlen. Dafür setzte sich der Steuerzahlerbund auch im Frühjahr 2024 vor dem Bundesverfassungsgericht ein. Das Ansinnen des BdSt war dabei stets, für einen fairen Ausgleich zwischen den Klubs und der Allgemeinheit zu sorgen. Immerhin ist der Profifußball ein Milliardengeschäft und die Vereine profitieren bei ihren risikobehafteten Spielen von der erhöhten Polizeipräsenz. Dementsprechend sollten die Mehrkosten auch auf mehrere Schultern verteilt und nicht nur einseitig Steuerzahler und öffentliche Haushalte belastet werden. 

Trotz des Karlsruher Urteils haben Bund und Länder bislang keine offiziell abgestimmte Position gefunden; im Hintergrund werden jedoch Gespräche geführt. „Zu diesem Thema ist der gemeinsame Austausch noch nicht abgeschlossen. Es ist davon auszugehen, dass sich auch die Herbstkonferenz im Dezember noch damit beschäftigen wird“, teilt uns das Bremer Innenressort, das 2025 den Vorsitz der Innenministerkonferenz innehat, im Sommer auf BdSt-Nachfrage mit. 

Ganz wichtig zu wissen ist: Amateurspiele, Volksfeste, Kirchentage oder Konzerte sind nicht vom Karlsruher Urteil betroffen, sondern allein Hochrisikospiele im Profifußball. Denn die dem Urteil zugrunde liegende Bremische Gebührenregelung ist hinreichend bestimmt, da sie ausschließlich bei Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter greift, an denen voraussichtlich „mehr als 5.000 Personen zeitgleich teilnehmen“ und ein zusätzlicher Einsatz von Polizeikräften „wegen erfahrungsgemäß zu erwartender Gewalthandlungen“ erforderlich wird. 

Foto: Sebastian Panknin

Alternative Investition

30 Mio. Euro: Das reicht, um jedes Jahr in Deutschland mindestens 60 Schulsportplätze mit Kunstrasen auszustatten.

Der Bund der Steuerzahler fordert

DFL, Profiklubs und Politik müssen einen konstruktiven Dialog pflegen! Wünschenswert wäre ein freiwilliger, gemeinsamer und bundesweiter Fonds, in den die Profi-Ligen einzahlen und aus dem der Mehraufwand der Polizeien des Bundes und der Länder erstattet wird. Diese Fondslösung vermeidet nicht nur einen gebührenrechtlichen Flickenteppich und Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Klubs, sondern wäre auch weniger aufwendig für die Bezahlung als eine über die unterschiedlichen Gebührenordnungen der Länder und des Bundes.

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Autor des Artikels

Sebastian Panknin

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