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  • Sachsen-Anhalt
  • Förderprogramme
01.10.2026

Inakzeptable Vollfinanzierung eines Waldkaufs

Dubiose Förderung eines Waldkaufs trotz eines niedrigeren Gutachtenwerts

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Was ist passiert?

Bund/Stolberg (ST). Mit dem Kauf von rund 1.000 Hektar Wald bei Stolberg soll nach den Vorstellungen der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe eine neue Waldwildnis zum Schutz des Klimas sowie der Tier- und Pflanzenwelt entstehen. Der Wald soll dauerhaft aus der an Holzerträgen orientierten Forstwirtschaft herausgelöst werden, so die NABU-Stiftung. Konkret geht es um eine 989,75 Hektar große Buchenmischwaldfläche, die zuvor im Privatbesitz war.

Mit dem Verkäufer wurde der Kaufpreis von drei Euro pro Quadratmeter vereinbart, sodass allein für den Waldankauf rund 29,7 Mio. Euro fällig wurden. Hinzu kamen Erwerbsnebenkosten – z. B. für Notar- und Grundbuchgebühren – in Höhe von rund zwei Mio. Euro.

Um dies zu finanzieren, stellte die NABU-Stiftung bereits Mitte 2025 einen Förderantrag im Rahmen des „KlimaWildnis“-Programms, das zum Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz“ der Bundesregierung gehört. Und tatsächlich wurde mit dem Zuwendungsbescheid vom 25.11.2025 die Gesamtsumme von 31.773.842,31 Euro durch das BMUKN als Vollfinanzierung bewilligt.

Aus Sicht der Steuerzahler gibt es an diesem Kauf vielerlei Kritik: So darf die Förderung den Verkehrswert der Fläche nicht überschreiten – also den ortsüblichen Preis, den ein zertifizierter Gutachter bestätigt hatte. Auch die NABU-Stiftung hatte ein solches Gutachten vorgelegt, mit einem Verkehrswert von 2,56 Euro pro Quadratmeter. Beim Bund beantragte die Stiftung jedoch den mit dem Verkäufer vereinbarten Kaufpreis von drei Euro pro Quadratmeter bzw. 30.000 Euro pro Hektar. Damit liegt der Preis also ganze 17,2 Prozent bzw. 4.659.721 Euro über dem flächenkorrigierten Wert, der laut Gutachten angemessen ist! Auch nach Auffassung des Waldbesitzerverbandes Sachsen-Anhalt sind keineswegs 30.000 Euro, sondern eher 20.000 Euro pro Hektar ortsüblich und gerechtfertigt.

Diese enorme Preisabweichung wurde von der NABU-Stiftung u. a. damit begründet, dass es sich bei dem gutachterlich ermittelten Verkehrswert lediglich um einen Schätzwert handele. Die Stiftung verwies auch auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22.5.2002. Das Bundesumweltministerium schloss sich dieser Argumentation an und geht davon aus, dass „jeder Wert innerhalb einer Bandbreite von 20 Prozent um diesen Schätzwert herum noch als gemeiner Wert (Verkehrswert) angenommen werden kann“. Außerdem wird als Begründung für den Kauf die besondere Bedeutung der großen zusammenhängenden Fläche hervorgehoben.

Da sich die BFH-Entscheidung auf ein Problem zur Erbschaftsteuer bezog, wirft schon diese Heranziehung für die Förderung eines Waldkaufs grundsätzliche Fragen auf. Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler ist die Millionenabweichung vom gutachterlich ermittelten Wert – egal, aus welchen Gründen – inakzeptabel und stellt eine Missachtung des Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgebots dar. Dies gilt umso mehr, da auch der interne Prüfvermerk der vom BMUKN mit der Abwicklung der Förderung beauftragten Projektträgerin ausdrücklich darauf hinwies, „dass die Anerkennung eines ausgehandelten Kaufpreises in diesem Vorhaben ein hohes Potenzial hat, sich zu einem Präzedenzfall für die Förderprogramme ,KlimaWildnis' und ,Wildnisfonds' zu entwickeln“. Mit anderen Worten: Dieser Fall könnte weiteren Steuergeldverschwendungen den Weg ebnen.

Ungewöhnlich ist auch, dass das Ministerium überhaupt eine Vollfinanzierung bewilligte, denn üblicherweise ist laut der „KlimaWildnis“-Förderrichtlinie ein Eigenbeitrag von fünf Prozent der Gesamtausgaben aufzubringen – hier rund 1,6 Mio. Euro. Die Ausnahme von dieser Regel wird u. a. damit begründet, dass der Kauf sonst nicht zustande kommen würde. Andere Zuwendungsempfänger würden sich über eine solch großzügige Anwendung der Förderrichtlinien freuen.

An der Genehmigung des Grundstückkaufs waren auch der Landkreis Mansfeld-Südharz und das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd beteiligt. Letzteres sah aufgrund der Bundesbewilligung keine Veranlassung, „auch noch die Angemessenheit des Kaufpreises zu prüfen, zumal die Genehmigungsbehörde damit überfordert wäre“. Der Landkreis hält die staatliche Förderung für die Stilllegung bewirtschafteter Flächen zwar für falsch – da jedoch keine formellen Versagungsgründe für den öffentlich umstrittenen Verkauf an die NABU-Stiftung bestanden, musste er den Kauf genehmigen. Der Landkreis teilte dem Bundesumweltministerium seine Bedenken mit.

Gleichzeitig kritisierte er dabei eine widersprüchliche Förderpraxis auf Bundesebene, denn im Rahmen des „Strukturverstärkungsgesetzes Kohleregionen“ wird derzeit das Projekt „InnovationsHub Zukunft, Holz + Klima“ mit 17,8 Mio. Euro vom Bund gefördert – ein Projekt, bei dem es um forstwirtschaftliche Nutzung geht. Der Bund fördert mit Steuergeld also einmal die Waldwildnis, dann wieder die forstwirtschaftliche Nutzung.

Foto: Sebastian Panknin

Der Bund der Steuerzahler kritisiert

Ob Nutzwald oder Wildnis – darüber kann man streiten, doch die Millionenabweichung vom Gutachtenwert beim Waldkauf in Stolberg ist nicht zu rechtfertigen. Zudem zeigt die widersprüchliche Förderpraxis eine fehlende Prioritätensetzung und führt zu Verschwendung von Steuergeld.

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Autor des Artikels

Ralf Seibicke

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