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30.09.2025

Geplante Millioneneinsparungen jahrelang nicht realisiert

Betriebsbereitschaft des länderübergreifenden Polizei-Abhörzentrums auf Jahre nicht absehbar

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Was ist passiert?

Leipzig (SN / ST / TH). Das Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ) der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung besitzt seit der konstituierenden Sitzung des Verwaltungsrats im Januar 2018 die personelle und finanzielle Handlungsfähigkeit. Die laut GKDZ-Staatsvertrag in den ersten beiden Geschäftsjahren geleistete Anschubfinanzierung in Höhe von rund 16 Mio. Euro wurde anschließend durch regelmäßige Zuführung der Trägerländer auf der Grundlage der durch den Verwaltungsrat beschlossenen Wirtschaftspläne ergänzt. Im Zeitraum bis 2021 wurden Baumaßnahmen durchgeführt, die neuen modernen Polizeirechenzentren geplant und eine Vielzahl von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge durchgeführt. 

Seit 2022 sollen die technischen Anlagen eingerichtet werden. Doch seitdem hakt es gewaltig. 

Vertraglich war die Inbetriebnahme der Systeme zur Telekommunikationsüberwachung und damit das Erreichen des eigentlichen Wirkbetriebs bis April 2024 vorgesehen. Aktuellen Angaben zufolge wird sich jedoch die Erstellung der beauftragten Software deutlich verzögern und damit auch der Beginn des regulären Betriebs voraussichtlich um mehrere Jahre, in jedem Fall bis 2027.

Quasi als Entschuldigung betonen das GKDZ sowie das Innenministerium von Sachsen-Anhalt wortgleich gegenüber dem Steuerzahlerbund, dass der Staatsvertrag selbst keine Termine oder Fristen hinsichtlich eines konkreten oder voraussichtlichen Wirkbetriebs enthält. Man habe die üblichen Projektrisiken beachtet und zu jeder Zeit angemessen in die Planungen einbezogen. Dabei wird jedoch ausgeblendet, dass im Staatsvertrag die Anschubfinanzierung auf zwei Jahre beziffert war und man sicher nicht die jetzt entstandenen jahrelangen Verzögerungen ermöglichen wollte.

Dabei zeigte schon 2013/14 eine erste Wirtschaftlichkeitsuntersuchung: Durch ein gemeinsames Agieren könnten bei den Investitionen ca. 10,7Mio. Euro eingespart werden. Außerdem sollten die jährlichen Betriebskosten um rund 32 Prozent niedriger sein als bei getrennten Lösungen in fünf Ländern. Eine zweite Untersuchung 2020 bestätigte diese Einschätzung für den Zeitraum 2020 bis 2026: Hier wurden einmalige Einsparungen von rund 32,7 Mio. Euro diskontiert errechnet. Darüber hinaus wurde ein jährliches Einsparpotenzial gegenüber einem Fünf-Zentren-Modell mit rund 7,0 Mio. Euro pro Jahr diskontiert beziffert. Da das GKDZ allerdings immer noch nicht richtig funktioniert, gehen diese Millioneneinsparungen Jahr für Jahr verloren.

Zwar zahlt das Unternehmen dem GKDZ für die Verzögerungen Schadensersatz- und Kompensationsleistungen in Millionenhöhe. Laut GKDZ sind bislang ca. 13 Mio. Euro Ersatzleistungen rechtsverbindlich vereinbart. Dies ist zwar eine erhebliche Summe, aber in Anbetracht der über Jahre nicht realisierten möglichen Einsparungen nur ein schwacher Trost.

Hinzu kommt ein weiteres Ärgernis für die Steuerzahler. Trotz fehlender Betriebsbereitschaft beim GKDZ sind dort einschließlich der Abordnungen aus den jeweiligen Trägerländern bereits 23 der geplanten ca. 40 Mitarbeiter beschäftigt. Das heißt, über die Hälfte der Personalkosten läuft bereits auf, während das System noch gar nicht funktioniert. Allein 2024 sind dafür rund 1,8 Mio. Euro Personalkosten entstanden, insgesamt wurden seit 2018 über sechs Mio. Euro für das Personal ausgegeben.

Nach Aussage des Innenministeriums von Sachsen-Anhalt ist das Personal des GKDZ mit der Projekt- und Aufbauarbeit vollständig ausgelastet. „Einziges Problem ist der Verzug des Software-Lieferanten“, so das Ministerium.

Nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler lassen sich jedoch die Ursachen nicht auf ein einziges Problem reduzieren. So haben die Verantwortlichen offenbar auch schon bei der Auswahl der Software-Firma Fehler gemacht. Und obwohl das Unternehmen bereits Millionen an Schadensersatz zahlen musste, arbeitet das GKDZ weiter mit ihm zusammen. Fragwürdig ist zudem: Trotz der teuren Zahlungen ist für die Firma der Auftrag anscheinend noch immer lukrativ genug. 

Zwar haben die Innenstaatssekretäre der Trägerländer als Mitglieder des Verwaltungsrates unmittelbar nach Bekanntwerden des Verzugs reagiert und durch das GKDZ „alle Ansprüche geprüft und geltend gemacht“. Eine Vielzahl von Verwaltungsratssitzungen wurde vorbereitet und durchgeführt. „Dazu kamen anwaltliche Ausarbeitungen, Bewertungen des General-Planers und diverse interne Beurteilungen.“

Fakt ist, dass es nicht gelungen ist, die Probleme in den Griff zu bekommen. Zweifelhaft ist auch die Darstellung, dass das jetzt bereits bei der GKDZ tätige Personal ausgelastet sei. Dem jetzt schon entstandenen Aufwand für Personal, aber auch für Miete und Bewirtschaftungskosten, steht wegen der fehlenden Betriebswirksamkeit kein entsprechender Nutzen gegenüber.

Foto: Bund der Steuerzahler e. V.

Der Bund der Steuerzahler kritisiert

Die Zielstellung, mit einer länderübergreifenden Einrichtung Synergieeffekte insbesondere hinsichtlich der Einsparung von Kosten und der Kompetenzbündelung zu erzielen, ist ohne Wenn und Aber zu unterstützen. Gut gemeint reicht jedoch nicht, wenn die Umsetzung jahrelang an einer fehlenden Software scheitert. Millioneneinsparungen können dadurch über Jahre nicht realisiert werden. 

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