Newsletter

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Diese Hinweise zum Datenschutz finden Sie in unseren Datenschutzrichtlinien. Diesen stimme ich zu.

Die mit einem * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder


Besuchen Sie uns

News Bild 2439
  • Hessen
  • Richtig skurril!
26.01.2026

Gender-Gaga auf Hessisch

Aufwändige Suche nach gegenderten Texten aus der Vergangenheit

Scrollenaccordion-icon

Was ist passiert?

Hessen. Seit Frühjahr 2024 dürfen hessische Behörden in Texten nur noch die weibliche und die männliche Form verwenden. Gendern mit Sternchen, Doppelpunkt oder ähnlichem ist seitdem verboten. Das Kultusministerium ging dabei besonders forsch vor und stellte klar, dass dies für alle amtlichen Verlautbarungen und Texte gilt, auch für alte Artikel auf Schul-Internetseiten. Die Suche nach gegenderten Texten aus der Vergangenheit ließ sich das Ministerium extra Steuergeld kosten.

Im Einzelnen: Im März 2024 gab Ministerpräsident Boris Rhein eine Dienstanweisung an die gesamte Landesverwaltung, in der er die sogenannte geschlechtergerechte Sprache definierte. Demnach dürfen weder Genderstern noch Binnen-I, Doppelpunkt oder Unterstrich verwendet werden. Erlaubt sind nur noch Verbindungen der weiblichen und der männlichen Form sowie Umschreibungen, die die Geschlechter nicht ausdrücklich benennen. Damit hat sich das Hessische Kultusministerium im April 2024 auch an alle Schulen und die Hessische Lehrkräfteakademie gewandt.

Dem Kultusministerium genügte es offenbar nicht, dass der Vorgabe nur in künftigen Texten entsprochen wird, auch Formulierungen in alten Publikationen mussten geändert werden. Zuerst traf es die Hessische Lehrkräfteakademie, die für die Aus- und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern zuständig ist. Sämtliche Fortbildungsausschreibungen, die vor April 2024 eingestellt worden waren, mussten angepasst werden. Dafür entwickelte die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung ein spezielles IT-Programm. Rund 170.000 Einträge schon stattgefundener Fortbildungen wurden auf diese Weise geändert. Doch unglücklicherweise hatte das Programm nicht alle Einträge erfasst. So mussten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die nun fehlerhaften Einträge händisch nachbessern. Laut Aussage des Kultusministeriums gegenüber dem BdSt Hessen hat dieser Aufwand die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler 5.000 Euro gekostet. 

Doch damit nicht genug: Laut Medienberichten mussten zahlreiche Schulen ihre Webseiten anpassen und sogar Texte aus der Vergangenheit ändern. Die Heinrich-von-Kleist-Schule in Eschborn beklagte sich beispielsweise öffentlich bei Instagram, dass sie in ihrem dortigen Account alle bisherigen Einträge, die nicht dem sprachlichen Regelwerk entsprechen, löschen und angepasst neu hochladen musste.

Foto: BdSt/FJ

Der Bund der Steuerzahler meint

Über das Gendern und dessen Ausprägungen kann man geteilter Meinung sein. Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler hat sich das Hessische Kultusministerium hier aber eindeutig verrannt. Die 5.000 Euro sowie die Arbeitszeit zur Änderung hätte man anderswo im Bildungsbereich dringender gebraucht.

Video zum Fall

Gender-Gaga auf Hessisch kostet viel Steuergeld #hessen #gendern #bildung #steuergeldverschwendung


Auf 'Play' wird externer Medieninhalt geladen, und die Datenschutzrichtlinie von YouTube gilt

Fragen an den Autor

Autor des Artikels

Spenden Sie für unsere Arbeit!

Als gemeinnützige Organisation sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen um Steuergeldverschwendungen wie diese aufzudecken. Unterstützen Sie uns mit einer kleinen Spende damit wir weiterhin Steuergeldverschwendung aufdecken können.

Kommentare und Antworten

×

Name ist erforderlich!

Geben Sie einen gültigen Namen ein

Gültige E-Mail ist erforderlich!

Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

Kommentar ist erforderlich!

Akzeptieren der Bedingungen ist erforderlich!

bitte bestätigen

* Diese Felder sind erforderlich.

Sei der Erste, der kommentiert