
Finanzausgleichsmittel für Privatwald
130.000 Euro für Privatwege der Grafen Bismarck
Was ist passiert?
Sachsenwald (SH). Der knapp 70 Quadratkilometer große Forstgutsbezirk Sachsenwald ist ein gemeindefreies Gebiet in Privatbesitz ohne Einwohner. Die Fläche wurde dem Fürsten Bismarck bereits 1871 von Kaiser Wilhelm I. für seine Verdienste um Deutschland geschenkt. Bis heute gehört der Wald seinen Nachfahren, die sogar das Recht haben, von dort ansässigen Unternehmen Gewerbesteuern zu erheben. Juristisch ist das Gebiet niemals einer Gemeinde zugeordnet worden, es gibt somit auch keinen Bürgermeister und keine Gemeindevertretung. Faktisch übernimmt diese Aufgaben der jeweilige Gutsverwalter. Die hauptamtliche staatliche Verwaltung ist dem Amt Hohe Elbgeest im benachbarten Dassendorf übertragen, das auch die Amtsgeschäfte für zehn ehrenamtlich geleitete Gemeinden in der Umgebung führt. Und hier beginnt eine lange Kette von Fehlern.
Schleswig-Holsteins Gemeinden bekommen aus dem kommunalen Finanzausgleich sogenannte Schlüsselzuweisungen. Diese werden berechnet nach der Anzahl der Einwohner, der Übernahme von zentralen Funktionen für das Umland und die Länge der zu unterhaltenden Gemeindestraßen. Die entsprechenden Daten werden von der jeweiligen Amtsverwaltung erhoben und dem Innenministerium zugeleitet. In dieser Datei waren die privaten Waldwege der Grafenfamilie als „Gemeindestraßen“ erfasst, obwohl es sich ja nicht um eine Gemeinde handelt. Auch im Innenministerium ist niemandem aufgefallen, dass ein gemeindefreies Gebiet keine Schlüsselzuweisungen empfangen darf. So überwies man seit 2021 insgesamt 162.000 Euro an die Waldbesitzer. Als der Fehler dann doch auffiel, konnte man nur noch die Zahlung für 2024 in Höhe von 31.600 Euro zurückfordern. Für die restlichen Beträge war die Zuwendung inzwischen unanfechtbar geworden. Auch die Grafenfamilie war nicht bereit, die zu Unrecht empfangenen Zahlungen freiwillig zurückzuerstatten.
Die Landesregierung von Schleswig-Holstein versucht jetzt, den schwierigen Sonderfall zu bereinigen. Das Gebiet des Sachsenwaldes soll per Gesetz auf die benachbarten Gemeinden aufgeteilt werden, ohne an den Eigentumsrechten der Grafenfamilie etwas zu ändern. Doch die Gemeinden fordern für die Eingemeindung einen finanziellen Ausgleich. Denn eine entsprechende Vergrößerung ihres Gemeindegebietes ohne zusätzliche Einwohner wäre für sie mit einem Mehraufwand an Kosten und Verantwortung verbunden. Bis Redaktionsschluss lag noch keine endgültige gesetzliche Regelung vor, doch der BdSt wird die Entwicklung weiterhin kritisch begleiten.
Foto: Wikimedia Commons
Alternative Investition
Für 130.000 Euro könnte man ein Jahr lang zwei Schulsozialarbeiter bezahlen.
Der Bund der Steuerzahler kritisiert
Dass man für ein gemeindefreies Gebiet keine Finanzausgleichsmittel zahlen darf, hätten alle Verantwortlichen erkennen müssen.
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