
Fehlende Verordnung kostet das Land Geld
Wegen schlechter Organisation verzichtet das Land auf Steuereinnahmen
Was ist passiert?
Schwerin/Mecklenburg-Vorpommern: Weite Flächen, mildes Klima – das Land Mecklenburg-Vorpommern ist ein Agrarland. Wo Getreide angebaut wird, wird auch Saatgut hergestellt. In MV geschieht das auf einer Fläche von 26.831 Hektar. Doch bevor das Saatgut in den Umlauf gebracht werden darf, werden die Felder besichtigt und das Saatgut geprüft. Zuständig dafür ist das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF). Und das muss für dieses gesetzlich geregelte Verfahren Gebühren erheben: und zwar kostendeckend. Mit diesem Grundsatz nimmt man es im verantwortlichen Landwirtschaftsministerium allerdings nicht so genau. Das rief den Landesrechnungshof auf den Plan. Der prüfte Abläufe und Organisation und stellte in seinem Landesfinanzbericht 2025, der im Juni veröffentlicht wurde, fest: Auf zuletzt mindestens 100.000 Euro pro Jahr verzichtet das Land in diesem Fall an Steuereinnahmen, weil die rechtliche Grundlage mit dem sperrigen Namen „Land- und Ernährungswirtschaftskostenverordnung“ (LEKostVO M-V) durch das Landwirtschaftsministerium nicht angepasst wurde. Und das, obwohl ein Entwurf dafür seit 2021 in der Schublade liegt. Auch rund 160 weitere Gebührentatbestände wurden nicht angepasst.
Der Landesrechnungshof schreibt hierzu in seinem Bericht: „Dem Land entgehen so weiterhin jährlich Einnahmen in erheblicher Größenordnung.“ Auf unsere Nachfrage beim Landesrechnungshof kann dieser zwar keine konkrete Summe nennen, da nur bestimmte Sachverhalte abgefragt wurden, dennoch kommt man dort zu der Einschätzung, dass die dadurch entfallenden Einnahmen hoch sein müssen. Staatliches Handeln muss aber zuverlässig und transparent sein. Das gilt auch für zu erhebende Gebühren. Nur weil ein Ministerium es nicht so genau nimmt, darf es nicht zu Übervorteilung auf der einen oder Benachteiligungen auf der anderen Seite kommen. Wie wir durch eine Anfrage erfahren haben, wurde auch nach der Kritik des Landesrechnungshofes und der Versicherung des Landwirtschaftsministeriums sich damit zu befassen, die erforderliche Verordnung nicht angepasst.
Foto: Michaela Skott
Der Bund der Steuerzahler fordert
Angesichts des Millionendefizits im Landeshaushalt ist es unverständlich, warum sich das Ministerium diese Einnahmen entgehen lässt. Für das Haus, dem Deutschlands dienstältester Landesminister vorsteht, scheint das – leider – symptomatisch zu sein. Die Gebührenverordnung muss jetzt jedenfalls angepasst werden!
Spenden Sie für unsere Arbeit!
Als gemeinnützige Organisation sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen um Steuergeldverschwendungen wie diese aufzudecken. Unterstützen Sie uns mit einer kleinen Spende damit wir weiterhin Steuergeldverschwendung aufdecken können.


Kommentare und Antworten
Sei der Erste, der kommentiert