
Eine Brücke ohne Anschluss
Teure Brücke ohne Anschluss – Sachsen baut ins Nichts
Was ist passiert?
Radeburg (SN). In Radeburg soll die S177 verlegt bzw. neu gebaut werden. Die Landesdirektion Sachsen versprach sich hiervon eine verbesserte Verkehrsführung, die direkte Anbindung des Gewerbegebiets an die A13 und eine Entlastung der Innenstadt vom Durchgangsverkehr. Dabei ist eine nur unwesentlich längere Anbindung des Gewerbegebiets an die Autobahn bereits vorhanden.
Zwar gab es schon von Anfang an im Stadtrat Kritiker, die für eine solch kostenaufwendige Maßnahme keine Notwendigkeit sahen, doch sie wurden überstimmt. Die Weichen waren gestellt: Als Ergebnis wurde im Jahr 2020 ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
Als erste Teilleistung des Bauprojekts wurde eine Brücke errichtet. Kostenpunkt: 900.000 Euro. Hinzu kamen die üblichen vorbereitenden Maßnahmen im künftigen Baubereich wie archäologische Untersuchungen, Kampfmittelsondierungen und Abholzungen – mit einem sicherlich großen Kostenaufwand. Laut Landesamt für
Straßenbau und Verkehr war es „[…] zudem erforderlich, angrenzende Flurstücke anzukaufen, zu pachten oder umzunutzen.“ Genaue Zahlen dazu konnte das Amt auf Nachfrage des Bundes der Steuerzahler nicht nennen.
Doch dann kamen mit der Steuerschätzung vom Mai 2024 „Steuermindereinnahmen in erheblicher Höhe“ in Sachsen zutage – mit anderen Worten: Dem Freistaat ging das Geld aus. Nun muss gespart werden, und die geplanten Straßenbaumaßnahmen an der S177 inklusive Brückenanbindung wurden gestoppt.
Nun steht also die teure Brücke recht verloren auf der Wiese an der Dieselstraße am Gewerbegebiet und wartet auf ihren Anschluss. Das Betreten ist verboten, auf den Bauschutthügeln links und rechts wuchert bereits das Unkraut. Aus Sicht des Steuerzahlerbundes leider nicht der erste Fall einer „So-da-Brücke“, die einfach so in der Landschaft steht, weitere Verwendung ungewiss.
Zur Perspektive für den Weiterbau gibt es vom Landesamt widersprüchliche Aussagen. Einerseits beteuert man gegenüber dem BdSt, dass der Weiterbau „auch jetzt nicht in Frage“ stehe, andererseits ist klar, dass die Finanzierung dieses Projekts von Anfang an nicht solide war. Die öffentlichen Ausschreibungen für die Fortsetzungsarbeiten können nach dem Baustopp erst wieder erfolgen, wenn ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Doch danach sieht es nicht aus. Das war absehbar, denn schon Ende 2024 musste eine Sprecherin des Landesamtes zugeben: „Eine belastbare Aussage zur Fortsetzung und zum Termin einer möglichen Fertigstellung des Vorhabens kann im Moment nicht gemacht werden. Der derzeitige Zustand bleibt unverändert, bis ein Weiterbau möglich wird.“
Aus Steuerzahlersicht stellt sich nun die Frage, was schlimmer ist – die bereits unwiederbringlich in den sächsischen Sand gesetzten 900.000 Euro für eine überflüssige ungenutzte Brücke? Oder die zumindest theoretisch noch vorhandene Option, dass das komplette Bauprojekt für insgesamt mindestens 9,8 Mio. Euro – Kostensteigerungen nicht eingepreist – umgesetzt wird? Ersteres ist sicher das kleinere Übel, doch in beiden Fällen gilt: Öffentliche Bauprojekte sollten nur dann begonnen werden, wenn klar ist, dass sie sachlich sinnvoll sind und dass das nötige Geld im Haushalt vorhanden ist.
Foto: Dirk Mohr
Alternative Investition
Die 900.000 Euro könnte man in den Erhalt von ca. vier Kilometer Landstraße investieren – oder sechs Kilometer Fahrradweg neu bauen.
Der Bund der Steuerzahler meint
So-da-Brücken gibt es in Deutschland leider inzwischen zuhauf. Das Radeburger Beispiel zeigt, dass die Verantwortlichen bei öffentlichen Bauprojekten ihre Hausaufgaben besser machen müssen.
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Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
So etwas habe ich hier in Dortmund schon vor ca. 30 Jahren (evtl. auch schon länger her) gesehen. Damals dachte ich, das kann doch nicht wahr sein, wer macht denn so etwas? Aber anscheinend kommt das jetzt so langsam in Mode! Warum wird das nicht vorher geklärt und warum müssen diejenigen, die das zu verantworten haben, da nicht persönlich für haften?
Der Bund der Steuerzahler setzt sich für eine Gesetzesänderung ein, durch die Steuergeldverschwendung und Haushaltsuntreue endlich in das Strafgesetzbuch aufgenommen wird. Näheres finden sie dazu hier: https://www.steuerzahler.de/aktion-position/haushaltspolitik/haushaltsuntreue/
Gute Recherchen. Absolut empfehlenswert.
Warum kann man die nicht haftbar machen