
Ein Dutzend Jahre für einen einfachen Stadtplatz?
Kirchplatz-Umgestaltung ächzt unter ständigen Umplanungen
Was ist passiert?
Einbeck (NI). Für den zentral gelegenen Neustädter Kirchplatz, auf dem im Jahr 1963 die namensgebende Kirche abgerissen worden war, bestanden in der Stadt Einbeck schon lange Zeit Überlegungen für eine umfangreiche Neugestaltung. Im Jahr 2014 schien endlich Bewegung in das Vorhaben zu kommen, als die Stadt beschloss, die 8.000 Quadratmeter große Gesamtfläche des Kirchplatzes (inkl. anliegender Gehwege und Straßen) im Rahmen eines freiraumplanerischen Wettbewerbs zu einem Multifunktionsplatz umzugestalten. Dabei war fest eingeplant, städtebauliche Fördermittel in Anspruch nehmen zu können. Auffällig: Die Stadt verlangte von den teilnehmenden Architekturbüros keine konkrete Kostenschätzung für die vorzulegenden Umbauentwürfe. Es erfolgte mit den Ausschreibungsunterlagen lediglich der Hinweis, dass die förderfähigen Kosten auf 180 Euro pro Quadratmeter begrenzt seien.
Im Frühjahr 2016 kürte die Stadt das Siegerkonzept, das mit einer großräumig gepflasterten Freifläche, einem Veranstaltungs-Pavillon mit gastronomischem Angebot und einem Brunnen überzeugen konnte. Weil die Politik an einigen Punkten allerdings noch konzeptionelle Änderungen vorsah, verzögerte sich die Fortführung des Projekts. Der Architektenvertrag konnte daher erst im Sommer 2017 geschlossen werden. Zu dem Zeitpunkt rechnete die Stadt für die Platzumgestaltung mit Kosten in Höhe von 2,3 Mio. Euro (davon rund 1,2 Mio. Euro aus Fördermitteln) – also bereits mit rund 300 Euro pro Quadratmeter.
Wie unrealistisch diese Annahme war, zeigte sich, als das Architekturbüro im Sommer 2018 seine konkretisierten Kirchplatz-Planungen der Politik vorlegte. Darin sprachen die Planer von Kosten in Höhe von 4,2 Mio. Euro, was in der Stadtpolitik offenbar blanke Panik hervorrief. Sie war nicht bereit, Kosten in dieser Höhe zuzustimmen und verlangte eine erneute Überarbeitung der Planungen – mit der Vorgabe, die Kosten zu senken. Weitere eineinhalb Jahre sollten vergehen, ehe die Planer einen abgespeckten Entwurf vorlegten, der „nur“ noch 3,4 Mio. Euro kosten sollte.
Anschließend begann die Bauphase – und auch die verlief ziemlich chaotisch. Auf der Baustelle sorgten Material- und Lieferengpässe sowie eine unzureichende Tragfähigkeit des Baugrunds für erhebliche Verzögerungen. Und im Rathaus verlor man offenbar völlig den Überblick über das Projektbudget: Projektmittel wurden fehlerhaft bewirtschaftet und der Verwaltung fiel auf, dass eigentlich längst bekannte Kostenpositionen in den bisherigen Kostenschätzungen überhaupt nicht berücksichtigt worden waren. Weil die bewilligten Gelder nicht ausreichten, sah sich die Stadt mit dem Nachtragshaushalt 2022 dazu gezwungen, die Politik um eine Budgetaufstockung auf 6,3 Mio. Euro zu bitten. Weil zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als zwei Mio. Euro verausgabt waren und die Stadt beim Fördergeldgeber in der Pflicht stand, gab die Politik die erbetenen Gelder letztlich frei. Als sich abzeichnete, dass selbst dieser erhöhte Kostenrahmen nicht ausreichen würde, beschloss die Stadtpolitik im Sommer 2024 abermals Umplanungen. Anstelle eines Brunnens sollte nun ein günstigeres Fontänenfeld entstehen. Und um eine höhere Gesamtförderung (ca. 1,9 Mio. Euro) kassieren zu können, soll der Pavillon künftig ausschließlich gemeinnützig betrieben werden.
Doch auch das sollte nicht ausreichen, um das Budget einzuhalten. Im Mai 2026 musste die Stadtverwaltung einräumen, dass sich die Kosten des inzwischen weitgehend abgeschlossenen Bauprojekts auf knapp sieben Mio. Euro erhöht hatten – das Dreifache der einst veranschlagten Kosten.
Foto: Jan Vermöhlen
Der Bund der Steuerzahler kritisiert
Es ist immer das gleiche Muster: Ein Projekt startet mit geringen Kosten und der Aussicht auf üppige Fördergelder – die Politik stimmt begeistert zu. Sobald dann die ersten Gelder verausgabt sind, offenbaren sich Planungsdefizite und Sonderwünsche werden geäußert. Korrekturen führen zu Verzögerungen und sorgen dann für heftige Kostensteigerungen. Den Schaden trägt der Steuerzahler.
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