
Deutsche Fußball Liga verwandelt BdSt-Vorlage zu Zweitligastadien
Bundesliga änderte nach Schwarzbuch-Kritik überdimensionierte Kapazitätsanforderungen
Was ist passiert?
Hessen. Im Schwarzbuch 2019/20 kritisierte der Bund der Steuerzahler am Beispiel der Wiesbadener „Brita-Arena“ die Deutsche Fußball Liga (DFL) für ihre Vorschrift zur Mindestzuschauerkapazität in der 2. Bundesliga. Vor allem das Land Hessen, das bereitwillig Steuergeld für die Umsetzung zur Verfügung stellte, stand in der Kritik.
Weil die DFL es in ihrer Lizenzierungsordnung forderte, sollte das Stadion des SV Wehen Wiesbaden (SVWW) von ursprünglich rund 12.500 auf 15.000 Plätze aufgestockt werden. Doch dafür gab es eigentlich gar keinen Bedarf, denn gut gefüllt oder gar ausverkauft war die Arena in der hessischen Landeshauptstadt bis dahin nur sehr selten. Das änderte sich selbst nach dem Aufstieg des SVWW in die 2. Bundesliga im Sommer 2019 nicht: Zu den 12 Heimspielen der Saison 2019/20 vor der Corona-Pandemie, die noch mit Zuschauern ausgetragen wurden, kamen durchschnittlich gerade einmal knapp 5.300 Besucher. Trotz attraktiverer Gegner lag der Schnitt also nur um rund 2.000 Fans höher als in der vorigen Drittliga-Saison und blieb so immer noch weit entfernt von den von der DFL anvisierten Zahlen. Weil sich das Land Hessen mit 3,5 Mio. Euro an dem Sinnlos- Umbau beteiligte, hatte der BdSt gefordert dass sich die öffentliche Hand aus der Finanzierung des Profisports heraushalten und dass die DFL dauerhafte Ausnahmeregelungen für kleinere Vereine schaffen sollte.
Mit Erfolg: Ende März 2020 beschloss die DFL-Mitgliederversammlung mit großer Mehrheit eine Änderung der Lizenzierungsordnung, wonach 15.000 Plätze für Zweitliga- Stadien kein absolutes Muss mehr sind. So heißt es im dazugehörigen „Anhang IV“ nun: „Clubs der 2. Bundesliga, deren offizielle Zuschauerzahlen in den letzten zehn Spielzeiten jeweils unter einem Schnitt von 7.500 lagen, dürfen ihre Heimspiele mit einem reduzierten Fassungsvermögen von 12.500 Zuschauern austragen, wenn ihr Stadion für Fußballspiele vor mindestens 15.000 Zuschauern zugelassen ist und ein Fassungsvermögen von 15.000 Zuschauern ohne bauliche Veränderung des Stadionkörpers erreicht werden kann (beispielsweise durch Änderung der Stehplatz-/Sitzplatzkonfiguration)“.
Weil die Baumaßnahmen in der Wiesbadener Arena zum Zeitpunkt des DFL-Beschlusses aber bereits in vollem Gange waren, hatte die Änderung des Ligaverbands für die hessischen Steuerzahler keine unmittelbaren Auswirkungen mehr. Der Landeszuschuss ist geflossen und der SVWW durfte auf den Ausbau des Stadions ja auch nach der neuen Regelung nicht ganz verzichten. Immerhin konnte sich der Club in der Folge wieder auf 12.500 Plätze beschränken, ohne Sanktionen des Ligaverbands befürchten zu müssen. Statt neuer Stehplätze können dadurch mehr der in Wiesbaden besser zu verkaufenden Sitzplätze installiert werden.
Der Treppenwitz ist: Im Sommer 2020 stieg der SVWW nach nur einem Jahr Zweitklassigkeit wieder in die 3. Liga ab. Dort ist nicht mehr die DFL zuständig, sondern der Deutsche Fußball Bund (DFB) – und der verlangt lediglich 10.000 Zuschauerplätze. Letztlich vergrößerte der SVWW also zwangsweise sein Stadion aufgrund der Bestimmung einer Liga, der er zwischenzeitlich nicht mehr angehört. Dieses nur schwer zu kalkulierende Risiko des Auf und Ab im Profisport ist einer der Gründe, warum sich die öffentliche Hand dort heraushalten sollte.
Foto: Moritz Venner
Alternative Investition
Für 3,5 Mio. Euro hätte das Land 35 Förderbescheide über je 100.000 Euro für den (Um-)Bau von Breitensportplätzen übergeben können.
Der Bund der Steuerzahler meint
Auch wenn es für Wiesbaden zu spät kam: Unterm Strich ist das Umdenken der DFL eine gute Nachricht für viele kleine Fußball- Clubs und auch die Steuerzahler, die für die Umsetzung von Stadionbauprojekten ja leider nur allzu oft herangezogen werden. Der mächtige Ligaverband hat sich angesichts der Kritik wenigstens etwas bewegt und Ausnahmen zugelassen.
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