Newsletter

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Diese Hinweise zum Datenschutz finden Sie in unseren Datenschutzrichtlinien. Diesen stimme ich zu.

Die mit einem * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder


Besuchen Sie uns

News Bild 2250
  • Berlin
  • Richtig skurril!
30.09.2025

Das babylonische Hauptstadtportal

Überflüssige Sprachvielfalt auf Steuerzahlerkosten

Scrollenaccordion-icon

Was ist passiert?

Berlin. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat im März 2024 auf Antrag der Regierungsfraktionen beschlossen, die Mehrsprachigkeit der Onlineauftritte von Landesregierung und Bezirken zu verbessern. Bislang bietet z. B. Berlin.de nur drei Fremdsprachen an. Die Portale, Plattformen und Internetauftritte der öffentlichen Einrichtungen Berlins enthielten wichtige Informationen und Hinweise, weshalb diese mehrsprachig angeboten werden müssten, hieß es in der Beschlussvorlage. Neben Deutsch seien mindestens Englisch, Französisch, Türkisch, Arabisch, Russisch und Polnisch anzubieten. Während der parlamentarischen Beratungen war der Beschlussempfehlung auch noch Ukrainisch hinzugefügt worden.

Die redaktionelle Verantwortung für sämtliche Informationsangebote auf den Webseiten von Berlin.de hat die jeweils publizierende Einrichtung. Dies betrifft auch die Bereitstellung von mehrsprachigen Inhalten. Bislang musste jede Behörde auch noch selbstständig für Übersetzungsleistungen per Ausschreibung und Beauftragung von Sprachdiensten sorgen. 

Ziel soll es nun sein, eine einheitliche Lösung für Übersetzungsleistungen auf dem Hauptstadtportal zu schaffen. Dabei soll ein sogenannter nutzerorientierter Ansatz die Bedürfnisse der Zielgruppen in den Vordergrund stellen, die die Übersetzungen von Online-Texten künftig selbst per Mausklick auf einen Sprachumschalter anstoßen können. So können sie eigenständig und bedürfnisorientiert entscheiden, welche Inhalte sie in einer anderen Sprache benötigen. 

Alle in dem Parlamentsbeschluss geforderten Sprachen sollen auf dem Hauptstadtportal breitflächig zur Verfügung stehen. Die Kosten für die Einbindung der Übersetzungssoftware schätzt der Senat auf 60.000 bis 65.000 Euro pro Jahr. 

Der Bund der Steuerzahler fragt sich allerdings, ob die Abgeordneten schon einmal einen Internetbrowser benutzt haben, denn aktuelle Browser beinhalten heutzutage standardmäßig eine Übersetzungsfunktionalität. Dabei bieten sie teilweise eine noch deutlich umfangreichere Sprachauswahl – von A wie Afrikaans bis Z wie Zulu. Selbst in so exotische Sprachen wie Cherokee, Färöisch, irisches und schottisches Gälisch, Hawaiianisch, Khmer und Inuktitut wird einfach per Mausklick übersetzt, sodass es unnötig ist, in Behörden-Websites ein eigenes Übersetzungs-Plugin einzubauen. 

Foto: Alexander Kraus

Alternative Investition

Die über 60.000 Euro sollten stattdessen besser in die seit 2011 verschleppte Einführung der elektronischen Aktenführung gesteckt werden. 

Der Bund der Steuerzahler meint

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat sich mit einem Problem beschäftigt, das es überhaupt nicht mehr gibt. Die Website-Übersetzungen verursachen daher nur Kosten und binden Personal, das für die Digitalisierung der Verwaltung fehlt. 

Fragen an den Autor

Autor des Artikels

Portrait Alexander Kraus, Vorsitzender des Bund der Steuerzahler Berlin

Alexander Kraus

Spenden Sie für unsere Arbeit!

Als gemeinnützige Organisation sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen um Steuergeldverschwendungen wie diese aufzudecken. Unterstützen Sie uns mit einer kleinen Spende damit wir weiterhin Steuergeldverschwendung aufdecken können.

Kommentare und Antworten

×

Name ist erforderlich!

Geben Sie einen gültigen Namen ein

Gültige E-Mail ist erforderlich!

Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

Kommentar ist erforderlich!

Akzeptieren der Bedingungen ist erforderlich!

bitte bestätigen

* Diese Felder sind erforderlich.

Sei der Erste, der kommentiert