
Bei Parkerweiterung droht Verlustgeschäft
Gibt das Land Flächen unter Wert aus der Hand?
Was ist passiert?
Baden-Württemberg. Um den Nationalpark Schwarzwald in nächster Zeit zu erweitern, ist ein wertgleicher Flächentausch beabsichtigt. Beteiligt an dem Tauschgeschäft sind auf der einen Seite die Waldgenossenschaft Murgschifferschaft und auf der anderen Seite der Landesbetrieb Forst BW. Das Land benötigt Wälder der Murgschifferschaft, um die bisher getrennten Teilgebiete des Nationalparks miteinander zu verbinden. Für ihre Flächen soll die Murgschifferschaft im Gegenzug wertgleiche Flächen des Staatsforsts in örtlicher Nähe zum übrigen Besitz der Genossenschaft erhalten.
Bislang ist das Land Baden-Württemberg der größte Anteilseigner der Murgschifferschaft. Das dürfte sich nun ändern, denn die übrigen Gesellschafter der Waldgenossenschaft zeigten sich zum Flächentausch nur bereit, wenn das Land dessen Anteile an sie veräußert. Das Land stimmte zu. Daraufhin stellte sich die Frage nach einem adäquaten Preis für die Landesanteile. Dazu wurde vom baden-württembergischen Umweltministerium ein Gutachten in Auftrag gegeben, das bei seiner Publikation im Herbst 2023 allerdings eine sehr weite Preisspanne zwischen 15,1 Mio. Euro und 89,1 Mio. Euro nannte. Auf der Grundlage der Anteilsverkäufe der vergangenen Jahre wurde schließlich von der Landesregierung ein Marktwert der Anteile von rund 58,6 Mio. Euro ermittelt. Die Murgschifferschaft selbst bot laut einer Landtagsdrucksache vom November 2024 zunächst einen Kaufpreis von 31 Mio. Euro an. Die Einigung erfolgte schließlich bei rund 40 Mio. Euro. Nach Meinung des Umweltministeriums ist das Verhandlungsergebnis akzeptabel; es verwies auf einen Mehrwert durch die Erweiterung des Nationalparks. Im Juni 2025 meldete sich der Rechnungshof Baden-Württemberg in dieser Angelegenheit zu Wort. Er kritisierte, dass die vorgenommenen Bewertungen nicht hinreichend belastbar seien. Deshalb sprach er sich für ein weiteres externes Gutachten aus. Sollte dieses Gutachten zu der Einschätzung kommen, dass ein zu niedriger Verkaufspreis vereinbart wurde, sollten nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler Nachverhandlungen mit der Murgschifferschaft angestrebt werden.
Aus Sicht des BdSt ist es zudem besonders kritisch, dass das Staatshaushaltsgesetz 2025/2026 ausdrücklich erlaubt, dass die Anteile des Landes an die übrigen Anteilseigner der Murgschifferschaft zu einem Preis unterhalb des tatsächlichen Werts übertragen werden dürfen – und zwar nur zu dem Zweck, den Nationalpark zu erweitern. Eine derartige Regelung wirkt wie ein Blankoscheck.
Foto: Markus_KF / pixabay
Der Bund der Steuerzahler meint
Die baden-württembergischen Steuerzahler haben einen Anspruch auf Transparenz, wenn es darum geht, Vermögen des Landes zu veräußern und es Unklarheiten über dessen wirklichen Wert gibt. Das Land sollte nicht ohne Not auf mögliche Einnahmen verzichten.
Spenden Sie für unsere Arbeit!
Als gemeinnützige Organisation sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen um Steuergeldverschwendungen wie diese aufzudecken. Unterstützen Sie uns mit einer kleinen Spende damit wir weiterhin Steuergeldverschwendung aufdecken können.


Kommentare und Antworten
Sei der Erste, der kommentiert